Verfassungsschutz erklärt AfD zum „Prüffall“

Bei einem „Prüffall“ ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum „Verdachtsfall“ erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich.
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