„Trauermarsch für die Toten von Politik!“ fand doch noch statt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot einer geplanten Kundgebung am Jahrestag der Reichspogromnacht gekippt. Die Richter hielten die von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verhängte Verbotsverfügung offensichtlich für rechtswidrig. Der Verein „Wir für Deutschland“ durfte den "Trauermarsch für die Toten von Politik!" durchführen.
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