Gewerkschaft zu Urteil: Polizei geht bei Kontrollen angemessen vor

Düsseldorf (dpa) - Die Gewerkschaft der Polizei hat verhalten auf ein Gerichtsurteil reagiert, dem zufolge Beamten bei der Kontrolle eines dunkelhäutigen Mannes gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen haben. Zu Kriminalitätsbewältigung und…
Epoch Times7. August 2018
Die Gewerkschaft der Polizei hat verhalten auf ein Gerichtsurteil reagiert, dem zufolge Beamten bei der Kontrolle eines dunkelhäutigen Mannes gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen haben. Zu Kriminalitätsbewältigung und Prävention müsse die Bundespolizei Personenkontrollen an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen durchführen, sagte der GdP-Vizebundesvorsitzende Jörg Radek. «Ich vertraue den Kollegen, dass sie hochprofessionell in solche Situationen hineingehen und sich adressatengerecht und lageangemessen verhalten.» Zu ihren Aufgaben gehöre es auch festzustellen, ob sich jemand unerlaubt im Land aufhalte. Laut Oberverwaltungsgericht Münster war die Identitätsfeststellung des heute 43-jährigen Mannes unter anderem wegen seiner dunklen Hautfarbe 2013 im Bochumer Hauptbahnhof rechtswidrig. Polizisten dürften nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle auswählen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Die Polizei hatte vor dem OVG argumentiert, der Mann habe sich auffällig verhalten. Radek sagte, es gebe schon einige vergleichbare Urteile von Oberverwaltungsgerichten. Der Gesetzgeber müsse sich womöglich fragen, ob er bei den Rechtsvorschriften so ändere oder präzisiere, dass die Bundespolizei solche lagebildabhängigen Kontrollen «rechtssicher» durchführen könnten. Radek zufolge will die GdP zunächst das schriftliche Urteil genau prüfen, bevor die Gewerkschaft dazu im Detail Stellung nimmt.

(dpa)


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