«Lex China»: Regierung plant höhere Hürden für Übernahmen

Nur mit Mühe konnte die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns in die deutsche Stromversorgung verhindern. Nun werden die Regeln verschärft, um Übernahmen in sensiblen Bereichen zu unterbinden.Berlin (dpa) - Chinesische…
Epoch Times7. August 2018
Chinesische Investoren greifen verstärkt nach deutschen Unternehmen – die Bundesregierung will nun zum Schutz von Wissen und kritischer Infrastruktur höhere Hürden dafür aufstellen. Derzeit befinde sich eine Reform der Außenwirtschaftsverordnung in der Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien, teilte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag in Berlin mit. Wenn ein Investor aus einem Nicht-EU-Staat Anteile erwerben will an Unternehmen, die verteidigungsrelevant sind oder im Bereich ziviler sicherheitsrelevanter Technologien tätig, soll es künftig ab einem geplanten 15-Prozent-Anteil eine Investitionsprüfung geben. Bisher liegt der Wert bei 25 Prozent.«Natürlich wollen wir, dass Unternehmen weiterhin in Deutschland investieren», sagte Altmaier der Zeitung «Die Welt», die als erste über die Reform berichtet hatte. Aber Achtsamkeit dort, wo nationale Sicherheitsinteressen berührt seien, gehöre zur sozialen Marktwirtschaft.Zuletzt hatte der Fall eines der vier großen Stromnetzbetreiber Schlagzeilen gemacht: Die Bundesregierung verhinderte mit einem ungewöhnlichen Schritt einen Einstieg in die deutsche Stromversorgung. Die Staatsbank KfW wird einen Anteil von 20 Prozent am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz erwerben und sticht damit den chinesischen Staatskonzern SGCC aus. Es gehe um den Schutz kritischer Infrastruktur, begründete die Regierung den Schritt. Bürger und Wirtschaft erwarteten eine zuverlässige Energieversorgung. Durch den Aufstieg Chinas verfügen Investoren über das notwendige Kapital, um sich in lukrative ausländische Unternehmen einzukaufen – die Verschärfung soll auch verhindern, dass immer mehr Wissen und Patente abfließen. Geplant ist daher auch, dass nach «erfolgter Erwerbsprüfung bei weiteren Hinzuerwerben nochmalige Prüfverfahren möglich sind». Zum Beispiel ein erstes Prüfverfahren beim geplanten Erwerb von 30 Prozent der Stimmrechte und ein weiteres Prüfverfahren, wenn 20 weitere Prozent erworben werden sollen und damit die kritische Grenze von 50 Prozent erreicht wird.Wie es aus dem Wirtschaftsministerium hieß, kommen für die Prüfverfahren bei Interesse ausländischer Investoren unter anderem folgernde Bereiche in Frage: Telekommunikation, Cloud-Computing-Dienste, IT-Sicherheit, Kraftwerke, Stromnetze, Trinkwasserversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatgeschäfte, Krankenhausinformationssysteme, Luftverkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und der Softwarebereich.

(dpa)


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