Mordfall Mia aus Kandel und das Schweigen von Landau: 2. Prozesstag um den „Flüchtlings-Jungen“ aus Afghanistan

Nach wie vor wird der Mordprozess um Abdul Mobin D., den angeblich minderjährigen Afghanen, unter höchster Geheimhaltung zelebriert, um die Rechte des Angeklagten zu schützen.
Titelbild
Angeblich sollte Abdul Mobin D., der afghanische Mörder und Ex-freund von Mia (15) selbst erst 15 Jahre alt sein. Der Vater des Mädchens bezweifelt dies. Den Behörden kamen aber offenbar keine Zweifel am Alter des jungen Migranten, als sie ihn in die Schule steckten und damit mit Mia zusammenbrachten.Foto: Screenshot
Von 4. Juli 2018

Laut einer Meldung des Landgerichts Landau werden nach Auskunft der Kammer heute „lediglich eine Reihe von Dokumenten verlesen. Zeugen oder Sachverständige sollen nicht gehört werden“, hieß es.

Weitere Auskünfte werden wegen der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung von hier aus weder im Vorfeld noch nach Ende des Verhandlungstages mitgeteilt werden.“

(Landgericht Landau)

Dadurch werde auch „der Grundsatz der Gleichbehandlung der verschiedenen Presseorgane gewahrt“, so das Landgericht weiter.

Der 3. Prozesstag soll am 20. Juli stattfinden. Hier sollen nach Angaben der Verteidigung unter anderem verschiedene Lehrer und Betreuer des Angeklagten als Zeugen gehört werden, berichtet der „SWR“. Insgesamt sollen etwa zehn Zeugen geladen sein, so der Verteidiger.

Laut der Lokal-Zeitung „Rheinpfalz“ geht das Altersgutachen von einem Alter des Angeklagten zwischen 17 Jahren und sechs Monaten und im Höchstfall von 20 Jahren zur Tatzeit aus. Verteidiger Endler bestätigte am heutigen Mittwoch seine Vorbehalte dagegen:

Auch am Ende des Prozesses wird man womöglich das genaue Alter nicht wissen.“

(RA Maximilian Endler, Verteidigung)

Sollte sich dieses angenommene Alter auf welche Weise auch immer im Verlauf des Prozesses nach oben hin ändern, müsste der Prozess öffentlich gemacht werden.

Jedoch: Nach wie vor geht das Gericht bei dem Angeklagten von einem Alter von 17,5 Jahren aus und legte damit den Spielraum des Gutachtens zugunsten des Afghanen und damit auch zur Vermeidung der Öffentlichkeit aus.

Dies dürfte auch so manchen Politikern gelegen kommen. Ach wie gut, dass der Bundestag ab morgen dann auch seine zweimonatige Parlamentarische Sommerpause antritt. Doch dann ist dieser für viele unangenehme Prozess schon vorbei.

Allerdings werden die Proteste von „Kandel ist überall“ weitergehen. Am 7. Juli ist dies in Bremen, am 21. Juli, einen Tag nach dem 4. Prozesstag, soll in Wiesbaden/Mainz demonstriert werden.

Die Gerichtstermine

Insgesamt wurden 13 Prozesstage vor der 2. Großen Strafkammer – Jugendkammer I – des Landgerichts Landau in der Pfalz angesetzt. Der 2. Prozesstag wird am 4. Juli erfolgen. Sollte alles nach Plan laufen, wird das Urteil am 29. August fallen.

Bis dahin sollen rund 80 Zeugen vernommen werden. Doch bereits am Montag kam es zu Verzögerungen. Der Dolmetscher fehlte. Als er dann auftauchte, ließ ihn die Verteidigung auswechseln, er habe unzureichend übersetzt. Nach mehreren Stunden Pause ging es dann am Mittag mit einem neuen Dolmetscher weiter.

Terminübersicht:

18. Juni 2018 – 1. Prozesstag und Prozessbeginn

04. Juli – 2. Prozesstag

20. Juli – 3. Prozesstag

06. August – 4. Prozesstag

08. August – 5. Prozesstag

13. August – 6. Prozesstag

15. August – 7. Prozesstag

17. August – 8. Prozesstag

20. August – 9. Prozesstag

21. August – 10. Prozesstag

22. August – 11. Prozesstag

27. August – 12. Prozesstag

29. August – 13. Prozesstag und Urteilsverkündung

Die Sitzungen sind nach dem derzeitigen Verfahrensstand nichtöffentlich (§ 48 Abs. 1 JGG). Neben den am Verfahren Beteiligten einschließlich der Nebenkläger und ihren anwaltlichen Vertretern sowie der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe haben deshalb lediglich die psychosoziale Prozessbegleiterin für die Nebenkläger und der gesetzliche Vertreter des Angeklagten (Amtsvormund) Zugang zum Sitzungssaal (§ 48 Abs. 2 JGG).



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