Nach Sami A. weiterer Islamist nach Tunesien abgeschoben

Weil sie fürchten, ihm könnte in seiner Heimat Folter drohen, hatten Richter die Abschiebung des Islamisten Sami A. untersagt. Vergeblich. Seither tobt ein Streit um seine Rückholung. Im Fall eines nun abgeschobenen IS-Unterstützers gab es…
Epoch Times12. August 2018
Während das juristische Tauziehen um die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden weitergeht, ist aus Nordrhein-Westfalen ein weiterer Islamist nach Tunesien abgeschoben worden. Wie das zuständige Integrationsministerium des Bundeslandes am Sonntag auf Anfrage mitteilte, wurde der verurteilte IS-Unterstützer nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft ausgewiesen. Ende Juli hatte das Verwaltungsgericht Aachen einen Eilantrag gegen die Abschiebung abgelehnt. Es bestehe ein «besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung», begründeten die Richter damals ihren Beschluss. Der «Spiegel» hatte zuvor über die Abschiebung berichtet. Dem Ministerium zufolge war der Mann mit seinem Asylantrag in Deutschland gescheitert. Er habe keinen Aufenthaltstitel mehr besessen. Nach seiner Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, hatte die Staatsanwaltschaft demnach zugestimmt, ihn aus der Haft abschieben zu lassen. Ob ihm in Tunesien Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht, musste nach der Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts nicht mehr neu geprüft werden. Bindend ist demnach ein ablehnender Asylbescheid aus dem Jahr 2000. Die Richter sahen auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr im Fall der Haftentlassung: Selbst während seiner Inhaftierung habe der Tunesier versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützer zu gewinnen. Im Gegensatz dazu hatte die Abschiebung von Sami A. einen Streit zwischen Politik und Justiz ausgelöst: Sami A. war am Morgen des 13. Juli von Frankfurt nach Tunesien ausgeflogen worden. Am Abend zuvor hatte das zuständige Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Abschiebung untersagt. Das Fax war allerdings erst am nächsten Morgen zugestellt worden, nachdem der Flieger bereits in der Luft war. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Flugzeug noch zurückkehren können, was nicht geschah. Die Richter begründeten ihre Entscheidung zu Sami A. wiederholt mit der Befürchtung, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Sie fordern deshalb eine diplomatische Note Tunesiens mit der Zusicherung, dass ihm keine solche Gefahr drohe. Im Fall Sami A. wird bald eine weitere juristische Entscheidung erwartet. Am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen endet am Montag eine Frist für die Stadt Bochum. Die kommunalen Juristen können noch bis Mitternacht begründen, warum die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juli, wonach die Stadt den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückholen muss, gekippt werden soll. Die Richter in Münster wollen dann zeitnah über den Eilantrag in zweiter Instanz entscheiden. Ein genaues Datum nannte ein Gerichtssprecher zunächst nicht.Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

(dpa)


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