Anklage sieht bei Deutsche-Bank-Managern gezielte Absprachen

München (dpa) - Im bevorstehenden Betrugsprozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere Ex-Manager des Geldhauses, will die Münchner Staatsanwaltschaft den Angeklagten eine systematische Täuschung von Richtern…
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Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen.Foto: Bodo Marks/dpa
Epoch Times22. April 2015
Im bevorstehenden Betrugsprozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere Ex-Manager des Geldhauses, will die Münchner Staatsanwaltschaft den Angeklagten eine systematische Täuschung von Richtern nachweisen.

Die Behörde wirft den Angeklagten vor, sich mit Hilfe von Juristen auf eine gemeinsame Strategie geeinigt zu haben, um durch unwahre Angaben vor Gericht Schadenersatzzahlungen an die Erben des Medienkonzerns Kirch abzuwehren.

Das geht aus dem 110 Seiten umfassenden Anklagesatz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie der ehemalige Aufsichtsratschef Clemens Börsig und Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck müssen sich von kommendem Dienstag (28. April) an wegen versuchten Prozessbetrugs vor dem Landgericht München verantworten. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Manager hatten im Juni 2011 vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ausgesagt. In dem Prozess ging es um Schadenersatz für die Erben von Leo Kirch. Der Medienunternehmer hatte bis zu seinem Tod die Deutsche Bank für die Pleite seines Konzerns verantwortlich gemacht. Seine Erben forderten rund zwei Milliarden Euro Schadenersatz.

Um diese Forderungen abzuwehren, sollen die Manager der Deutschen Bank sich laut Anklage auf eine gemeinsame Version der Geschehnisse in den Monaten vor der Insolvenz der Kirch-Gruppe 2002 geeinigt haben. Als Vorbereitung auf eine Aussage Breuers vor Gericht soll es unter anderem eine Probe des Prozesses mit verteilten Rollen gegeben haben, in denen ein Jurist auch den Richter gespielt haben soll. Ihre Anklage stützt die Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Dokumente, die unter anderem bei einer Razzia der Deutschen Bank gefunden wurden.

Die Deutsche Bank musste letztlich aber doch Schadenersatz an Kirch zahlen und einigte sich in einem Vergleich auf die Summe von 925 Millionen Euro. Die Anklage geht deshalb nur von einem versuchten Prozessbetrug aus, da die vermeintliche Strategie der Angeklagten nicht aufging.

(dpa)


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