Anträge auf Lockdown-Überbrückungshilfe III ab sofort möglich

Titelbild
Firmenpleiten in Deutschland.Foto: Marijan Murat/dpa/dpa
Epoch Times11. Februar 2021

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab sofort die so genannte Überbrückungshilfe III beantragen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurde die Antragstellung am Mittwochnachmittag freigeschaltet.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten demnach Fixkostenzuschüsse – je nach Umsatzrückgang sind zwischen 40 und 90 Prozent der Fixkosten möglich.

Die staatlichen Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie sind bei 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen durch die Länder ab März, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen. Beantragen können die Firmen die Hilfen auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Zuletzt hatte es scharfe Kritik seitens der Unternehmen und ihrer Verbände an der verzögerten Auszahlung der Überbrückungshilfe III gegeben. So wurde aus der Unionsfraktion auch Kritik an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut, dessen Ministerium die Hilfen gemeinsam mit dem Finanzministerium koordiniert. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion