Flut von Beschwerden bei Schlichtungsstellen von Banken und Sparkassen

Das Verhalten mancher Kreditinstitute nach dem BGH-Gebührenurteil sorgt bei Bankkunden für Verdruss. Die Zahl der Beschwerden bei Schlichtungsstellen von Banken und Sparkassen steigt deutlich.
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Das Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Ärger bei Bankkunden.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times16. Februar 2022

Bei den Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen sind im vergangenen Jahr sehr viel mehr Kundenbeschwerden eingegangen als im Vorjahr. Beim Ombudsmann der privaten Banken stiegen die Beschwerden um knapp 45 Prozent auf 6.476, die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands verzeichnete einen Anstieg um 53 Prozent auf 6.002 Fälle, wie der „Tagesspiegel“ am Mittwoch berichtete. Beim Ombudsmann der Genossenschaftsbanken nahm die Zahl der Anträge von 1.421 im Jahr 2020 auf 3.270 zu.

Grund ist oft ein Streit um die Rückzahlung von Gebühren nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im April 2021: Beim Ombudsmann der privaten Banken ging es darum in 1.800 Beschwerden, bei den Sparkassen in rund 3.300 Beschwerden, wie die Zeitung berichtete. Auch beim Ombudsmann der Genossenschaftsbanken waren demnach 1.968 Anträge auf das BGH-Urteil zurückführen.

Für Verbraucher ist eine Schlichtung kostenlos – und ein Antrag bei der Schiedsstelle verhindert, dass mögliche Ansprüche verjähren. Aus diesem Grund legten offenbar viele Kundinnen und Kunden am Jahresende noch Beschwerde ein. Eine Sprecherin des Bankenverbands sagte dem „Tagesspiegel“, ein Großteil der Fälle sei noch in Bearbeitung, „weil diese größtenteils im Dezember 2021 eingereicht wurden“.

Die Erfolgsaussichten der Beschwerden sind laut Bericht unterschiedlich. Bei den privaten Banken wurden demnach 333 Fälle bereits im Vorfeld zugunsten der Verbraucher entschieden, die Schlichter entschieden in weiteren 15 Fällen im Sinne der Kunden.

Bei den Volks- und Raiffeisenbanken lag die Erfolgsquote dem Bericht zufolge bei 40 Prozent. Bei den Sparkassen dagegen lehnten die Ombudsmänner alle Rückzahlungen ab, wenn es um Zeiträume geht, die länger als drei Jahre zurückliegen.

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Postbank statt. Verbraucherschützer kritisieren seitdem, dass zahlreiche Banken sich weigern, unrechtmäßige Gebühren zu erstatten. (afp/dl)



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