Schweiz will Notfallverordnung für Börse beschließen - und schon testen
Die Schweizer Regierung will am 1. Dezember beschließen, die Notfallverordnung für den Schutz des heimischen Finanzplatzes zum 1. Dezember in Kraft zu setzen. Dann könnten sich die Marktteilnehmer mit dem neuen Regelwerk vertraut machen, bevor dieses dann zum 1. Januar 2019 wirksam werde,

Ein Blick auf die Börse in Zürich, Oktober 2016.
Foto: NICHOLAS RATZENBOECK/AFP/Getty Images
Laut eines Berichtes der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ will die Schweizer Regierung am Freitag kommender Woche beschließen, die Notfallverordnung für den Schutz des heimischen Finanzplatzes zum 1. Dezember in Kraft zu setzen.
So könnten sich die Marktteilnehmer mit dem neuen Regelwerk vertraut machen, bevor dieses dann zum 1. Januar 2019 wirksam werde, heißt es in Regierungskreisen, berichtet die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Sollte die EU-Kommission vor Ende dieses Jahres entscheiden, die Schweizer Börsenregulierung für ein weiteres (halbes oder ganzes) Jahr anzuerkennen, wollen die Schweizer ganz pragmatisch reagieren: Dann wird die Notfallverordnung einfach nicht angewendet und alles bleibt vorerst so, wie es jetzt ist.
Die Stuttgarter Börse, die als Eigentümer der Berner Börse BX Swiss direkt im Schweizer Markt aktiv ist, spricht sich für eine unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung aus, so die Zeitung. Schließlich entspreche diese im Kern den EU-Regeln, sagte ein Sprecher in Stuttgart.
Die Äquivalenzentscheidung sei leider zu einem politischen Spielball zwischen der Schweiz und der Europäischen Union geworden. (dts)
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