Bericht: Zahl der Existenzgründungen durch Arbeitslose geht zurück

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Bundesagentur für ArbeitFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. April 2015

Die jüngste Reform der Existenzgründerförderung für Arbeitslose hat zu einem drastischen Rückgang von Existenzgründungen durch Arbeitslose geführt. Teure Mitnahmeeffekte, die eigentlich verringert werden sollten, hätten sogar zugenommen, zeigt ein neuer Sachstandsbericht der Bundesregierung über die 2012 in Kraft gesetzte Reform, über den die F.A.Z. (Mittwochsausgabe) berichtet. Der Bericht stützt sich auf eine wissenschaftliche Evaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Nachdem im Jahr 2010 noch 146.500 Arbeitslose eine von Jobcenter oder Arbeitsagentur geförderte Firmengründung in Angriff genommen hatten, waren es 2012 nur noch 20.300, wie der Bericht zeigt. Bis 2014 habe sich die Zahl leicht auf 31.500 erhöht. Die schwarz-gelbe Koalition hatte mit einem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ erhebliche Kürzungen durchgesetzt. Die jährlichen Ausgaben für den Zuschuss wurden von 1,9 Milliarden Euro auf 315 Millionen Euro gesenkt. Anders als seinerzeit erhofft, ist das Problem kostspieliger Mitnahmeeffekte jedoch offenbar gewachsen. So gaben nach der Reform 57 Prozent der Geförderten an, sie hätten sich auch ohne Zuschuss selbstständig gemacht, schreibt die F.A.Z. Das sind zehn Prozentpunkte mehr als vor der Reform. 22 Prozent hätten sich sogar nur deshalb arbeitslos gemeldet, weil sie den Zuschuss nutzen wollten. Die Grünen im Bundestag fordern von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Konsequenzen. „Durch die Kürzung der Förderung werden erhebliche Potenziale bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verschenkt“, sagte ihre arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Brigitte Pothmer, der F.A.Z. Selbständigkeit sei müsse wieder „eine Option für mehr Arbeitslose werden“. Dies gelte umso mehr, da die große Koalition das Klima für Existenzgründungen verbessern wolle, sagte Pothmer. Den Auftrag zum dem Sachstandsbericht hatte Ende 2011 der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat der Regierung erteilt. Die Ergebnisse liegen nach knapp dreijähriger Forschungsarbeit nun vor. Sie zeigen überdies, dass 80 Prozent der Gründer auch nach eineinhalb Jahren und damit nach Ablauf Förderung noch am Markt sind. Der Zuschuss entspricht in den ersten sechs Monaten der Höhe des Arbeitslosengelds zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro.

(dts Nachrichtenagentur)



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