Betriebsräte und Geschäftsleitung: RUB-Studie bestätigt gute Zusammenarbeit

Die Geschäftsleitungen von Betrieben der deutschen Wirtschaft schätzen die Zusammenarbeit mit ihren Betriebsräten größtenteils positiv ein.
Von 17. März 2006
Betriebsräte auf dem Prüfstand – BISS-Studie bestätigt gute Zusammenarbeit

Die Geschäftsleitungen von Betrieben der deutschen Wirtschaft schätzen die Zusammenarbeit mit ihren Betriebsräten größtenteils positiv ein. Dies ist ein zentrales Ergebnis des BISS-Projekts („Betriebliche Interessenregulierung – Strukturanalyse und Survey“) am Lehrstuhl für Organisationssoziologie und Mitbestimmungsforschung der RUB. Unter Leitung von Prof. Dr. Ludger Pries haben die Forscher insgesamt 3.254 Betriebe der deutschen Privatwirtschaft befragt. „Im Zusammenhang mit den aktuellen Betriebsratswahlen kann diese Information zur Versachlichung der Diskussion beitragen“, so Prof. Pries.

Positiv für Geschäftsleitungen und Betriebsräte

72 Prozent der befragten Geschäftsleitungen bewerten die Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung (Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung nach Kirchenrecht) als gut oder sehr gut, 24 Prozent als „teils-teils“ und nur vier Prozent als schlecht oder sehr schlecht. Die Bewertung der Zusammenarbeit mit nicht gesetzlich normierten Formen der Interessenvertretung wie Runde Tische, Sprecher, Vertrauenspersonen etc. fiel noch positiver aus: 90 Prozent beurteilen sie mit gut oder sehr gut. „Dieses Ergebnis überrascht nicht, bildet man doch die Mehrzahl dieser Vertretungs- und Beratungsorgane auf Initiative der Geschäftsleitung“, sagt Projektleiter Pries. Auch aus Sicht der Betriebsräte funktioniert die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung in der Regel gut, obwohl ihre Einschätzung etwas kritischer ausfällt. 67 Prozent der mehr als 1.200 befragten Arbeitnehmervertretungen sehen ihre Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung als gut bis sehr gut.

Erfahrung wirkt sich positiv aus

Auffällig sei, dass beide Seiten die Zusammenarbeit in Unternehmen schlechter einschätzen, in denen die Gründung des Betriebsrats erst wenige Jahre zurückliegt, als in Betrieben mit entsprechend langjähriger Erfahrung. „Offenbar braucht es eine gewisse Zeit, bis sich Management- und Arbeitnehmervertreter auf die neue Situation eingestellt und gemeinsame positive Erfahrungen gesammelt haben“, heißt es in der Studie.

Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften

Die Ergebnisse zeigen, dass Geschäftsleitungen die Zusammenarbeit mit der betrieblichen Interessenvertretung positiver bewerten als mit Gewerkschaften. Unterschiede gibt es zwischen Betrieben mit niedriger und mit hoher gewerkschaftlicher Organisation: Dass Gewerkschaften zur konstruktiven Problemlösung im Betrieb beitragen, bestätigen 35 Prozent der befragten Geschäftsleitungen in Unternehmen mit hoher gewerkschaftlicher Organisation – aber nur 21 Prozent aus Betrieben, in denen wenige Beschäftigte Mitglied einer Gewerkschaft sind. Fazit: Je weniger eigene Erfahrungen die Befragten mit der betreffenden Materie haben, desto negativer fällt ihr Urteil aus.

Methodisches Vorgehen

Mitarbeiter des Projekts haben auf Basis der Daten einer bundesweiten Telefonbefragung in Betrieben der Privatwirtschaft die Strukturen und Prozesse der betrieblichen Interessenvertretung analysiert. Im Auftrag der Ruhr- Universität befragte das Zentrum für Sozialforschung, Halle, die Geschäftsleitungen von 3.254 Betrieben und die Arbeitnehmervertreter von 1.410 Betrieben. Die Studie basiert auf einer repräsentativen Stichprobe der Bundesagentur für Arbeit. Die Bochumer Forscher haben nicht nur die Ergebnisse von Verhandlungen betrachtet, sondern auch, wie beide Seiten verhandeln. „Dies ermöglicht Aussagen über die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher betrieblicher Interessenvertretungsformen“, so Pries.



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