Bankgebühren für Schalterbuchungen? Bundesgerichtshof entscheidet

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In den 1990er Jahren hatte der BGH schon einmal entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times18. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute (10.00 Uhr) ein Urteil zu Extra-Gebühren für Bankkunden. Die Frage ist, ob ihnen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter ein Aufpreis berechnet werden darf.

Die Wettbewerbszentrale hat nach einem Kundenhinweis die Sparkasse im schwäbischen Günzburg verklagt. Dort kostet eine Buchung am Schalter je nach Kontomodell einen oder zwei Euro – zusätzlich zum monatlichen Grundpreis für das Girokonto. Inklusive ist nur der Service am Geldautomaten. Hier konnte der Kunde aber maximal 1500 Euro am Tag abheben. (Az. XI ZR 768/17)

In den 1990er Jahren hatte der BGH schon einmal entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind.

2009 hat sich allerdings die Rechtslage geändert. Was seither gilt, entscheiden die obersten Zivilrichter jetzt. Eine Tendenz hatten sie in der Verhandlung Mitte Mai noch nicht erkennen lassen. (dpa)



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