Bund stoppt Verkauf von Ackerflächen im Osten

Die Flächen für die Landwirtschaft sollen gesichert werden. In der Regel soll Agrarland in Ostdeutschland deshalb nur noch verpachtet werden.
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Die wachsende Nachfrage treibt Preise für Ackerland in die Höhe.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times19. Mai 2022

Der Bund stoppt den Verkauf seiner Ackerflächen in Ostdeutschland. Stattdessen soll das Agrarland in Bundesbesitz in der Regel nur noch verpachtet werden, und zwar vorrangig an Ökolandwirte.

Darauf hätten sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung geeinigt, teilte das Agrarministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit. Die Entscheidung soll Spekulation mit Ackerland und den starken Preisanstieg bremsen.

Es geht um Flächen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Diese hatte nach der deutschen Vereinigung die Aufgabe, insgesamt etwa zwei Millionen Hektar Land in Staatsbesitz zu privatisieren. Die Flächen wurden nach und nach verkauft, an Bauern und Agrargesellschaften – aber auch an Investoren, die das Land nicht bewirtschafteten, sondern teilweise damit spekulierten. Die Preise für Land in den ostdeutschen Ländern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen.

SPD, Grüne und FDP hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Privatisierungspraxis zu beenden. Dies werde nun umgesetzt, sagte ein Sprecher das Agrarministeriums. „Mit diesem Kurswechsel ist eine Sicherung der Flächen für die Landwirtschaft gelungen.“ sagte er. „Bei der Veräußerung der Flächen haben Landwirtinnen und Landwirte in der Vergangenheit mit außerlandwirtschaftlichen Investoren konkurriert. Der Privatisierungsstopp soll auch dazu beitragen, die Pacht- und Kaufpreisentwicklung bei landwirtschaftlichen Flächen zu beruhigen.“

Die BVVG hat nach Angaben des Ministeriums noch rund 91.000 Hektar in ihrem Bestand. Die Ministerien hätten sich auch geeinigt, weitere 17.500 Hektar in das Nationale Naturerbe zu übertragen, zusätzlich zu den bereits diesem Zweck gewidmeten 8.000 Hektar. Nun sollen schnell die Bedingungen für die künftige Verpachtung geklärt werden. Möglich sein sollen bis 2024 noch „Restverkäufe“ von bis zu 6.000 Hektar, um bestehende Rechtsansprüche zu erfüllen. (dpa/red)



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