Bund und Länder einigen sich auf 1,5 Milliarden Euro schweren Härtefallfonds

Titelbild
Die Auszahlungen der Corona-Hilfen kann zum Problem werden.Foto: iStock
Epoch Times18. März 2021

Bund und Länder haben sich auf einen Härtefallfonds für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt, die bei den bisherigen Hilfen bislang leer ausgehen.

Das Programm sei „einsatzbereit“ und eine „wertvolle Ergänzung“ zu den bestehenden Corona-Hilfen, heißt es in einem Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) an seine Länderkollegen der AFP am Donnerstag vorlag. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, dass der Härtefallfonds „in besonders vertrackten Fällen“ helfen soll.

Der Härtefallfonds hat einen Umfang von 1,5 Milliarden Euro und wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Er richtet sich an Unternehmen, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen bislang durch das Raster der Corona-Hilfen gefallen sind. Altmaier hatte die Hilfen Mitte Februar angekündigt.

Die Länder setzen die Härtefallhilfen „in eigener Verantwortung um“, wie es in Altmaiers Schreiben weiter heißt. Der Bund wiederum stellt alle verfügbaren Informationen bereit und gewährt die Nutzung seiner Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Scholz: „Jetzt kommen die Härtefallhilfen“

Scholz erklärte, in der Corona-Pandemie seien „massive Hilfen für hunderttausende Unternehmen und Millionen Beschäftigte“ auf den Weg gebracht worden. Dadurch komme Deutschland „wirtschaftlich besser durch die Krise als viele andere Volkswirtschaften“, fügte er hinzu. „Jetzt kommen die Härtefallhilfen, die wir gemeinsam mit den Ländern finanzieren. Gut, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen.“

Mit den Hilfen sollen Härten abgemildert werden, die zwischen Anfang März 2020 und Ende Juni 2021 entstanden sind beziehungsweise entstehen, wie Altmaier in dem Brief an seine Länderkollegen ausführte. Jedes Land soll sich demnach bis zum Freitag zurückmelden, ob es „die Härtefallhilfen nutzen und an dem Programm teilnehmen möchte“.

Mit den Härtefallhilfen können die Länder nun auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine Unterstützung benötigen. Abrufbar sind die Mittel nach AFP-Informationen bis zum 15. Dezember dieses Jahres.

Voraussetzung ist etwa, dass die Unternehmen „außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen“. Beantragt werden können sie direkt beim jeweiligen Bundesland durch prüfende Dritte. „Im Regelfall“ sollte die Hilfe 100.000 Euro nicht übersteigen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion