Faktisches Berufsverbot: Deutscher Reiseverband kritisiert neue Quarantäne-Regel für Reiserückkehrer

Bei einer Einreise aus einem Corona-Risikogebiet gilt in Deutschland eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht - Reiseveranstalter kritisieren die aktuellen Regelungen. Damit werden faktisch Reisebüros und Reiseveranstalter mit einem Berufsverbot belegt.
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Die Reisebranche ist mit den Anti-Corona-Maßnahmen der deutschen Regierung unzufrieden.Foto: iStock
Epoch Times13. September 2020

Der Deutsche Reiseverband hat die neuen Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer als ein faktisches Berufsverbot für die Branche kritisiert. „Die Bundesregierung unterbindet faktisch die Berufsausübung von Reisebüros und Reiseveranstaltern“, sagte Verbandspräsident Norbert Fiebig der „Bild am Sonntag“. „Es gibt für den Winter derzeit fast nichts, was verkauft werden kann. Damit ist die Reisewirtschaft eine Händlerin ohne Ware.“

Bei einer Einreise aus einem Corona-Risikogebiet gilt in Deutschland eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Bund und Länder haben beschlossen, dass diese Quarantäne ab dem 1. Oktober erst nach fünf Tagen durch Vorlage eines negativen Corona-Tests aufgehoben werden kann. Bislang können sich Reiserückkehrer in der Regel direkt nach Ankunft durch einen Negativtest von der Quarantäne befreien lassen.

Kritik übte Fiebig auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Ratschlag, den Herbsturlaub in diesem Jahr in Deutschland zu verbringen.

Damit messe der Minister mit zweierlei Maß: „In Bayern gibt es aktuell drei Hotspots: Rosenheim, Würzburg und Kaufbeuren. In Spanien gibt es eine Reihe von touristisch relevanten Inseln, zum Beispiel Lanzarote, Formentera und Menorca, die keinen einzigen Hotspot haben. Trotzdem gilt dort eine Reisewarnung. Das ist absurd und schadet nicht nur der deutschen Reisewirtschaft“. (afp)



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