Energiesteuer soll ab 1. Juni für drei Monate gesenkt werden

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Blick auf die Zapfsäulen an einer Berliner Tankstelle. Symbolbild.Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa
Epoch Times12. April 2022

Die von der Regierung beschlossene Senkung der Steuer auf Kraftstoffe für die Dauer von drei Monaten soll ab dem 1. Juni in Kraft treten. Das geht laut Bericht der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) aus einem Entwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes aus dem Bundesfinanzministerium hervor. Die befristete Steuersenkung wird den Bund rund 3,15 Milliarden Euro kosten.

„Die temporäre Senkung der Steuersätze für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge“, heißt es in dem Entwurf.

„Weitere Steuermindereinnahmen können sich durch Effekte der Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze ergeben.“ Die monatlichen Steuermindereinnahmen beziffert das Ministerium mit 1,053 Milliarden Euro. Eine Gegenfinanzierung sei nicht vorgesehen, so der Entwurf.

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll demnach vom 1. Juni an für drei Monate auf das nach den EU-Regeln zulässige Mindestmaß gesenkt werden. Dadurch könnte Benzin vorübergehend um rund 30 Cent und Diesel um etwa 14 Cent pro Liter günstiger werden.

Das Ministerium erwartet dem Entwurf zufolge, dass die Preise an den Zapfsäulen nicht sofort ab dem 1. Juni sinken werden, sondern erst mit einer Verzögerung von einigen Tagen. Dafür dürfte der Effekt der Steuersenkung auch über den 30. August hinaus noch für eine kurze Zeit anhalten. Das Bundesfinanzministerium will die Änderungen den Koalitionsfraktionen als Formulierungshilfe vorlegen, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.

Die Koalition hatte im März beschlossen, zur Abfederung der immens gestiegenen Energiekosten die Energiesteuer auf Kraftstoffe „auf das europäische Mindestmaß“ zu senken. Dazu kommen sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten als Zuschuss zum Gehalt, eine weitere Einmalzahlung für ärmere Haushalte in Höhe von 100 Euro und ein Einmalbonus pro Kind von 100 Euro sowie das Neun-Euro-Ticket. (dts/afp/red)



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