EU-Lieferkettengesetz: „Vorschlag übertrifft die schlimmsten Befürchtungen“

Die EU-Kommission will ein neues Lieferkettengesetz durchsetzen, das deutlich strenger sein wird als das in Deutschland geplante Vorhaben. Für CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper übertrifft der Entwurf "die schlimmsten Befürchtungen".
Näherinnen in Bangladesh (Symbolbild). Das Vorhaben der EU-Kommission geht über das für Deutschland geplante Lieferkettengesetz hinaus.
Näherinnen in Bangladesh (Symbolbild). Das Vorhaben der EU-Kommission geht über das für Deutschland geplante Lieferkettengesetz hinaus.Foto: K M Asad/dpa
Epoch Times22. Februar 2022

Größere Unternehmen in der EU sollen künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden.

Wie aus einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission hervorgeht, soll ein EU-weites Lieferkettengesetz künftig auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten angewendet werden können. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, soll die Regelung bereits ab 250 Arbeitskräften angewendet werden können. Die Reaktionen fielen gemischt aus.

Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und andere Medien darüber berichtet. Offiziell vorgestellt werden soll er aber erst am Mittwoch.

„Freiwillige Maßnahmen scheinen nicht zu großangelegten Verbesserungen in allen Sektoren geführt zu haben“, heißt es in dem Entwurf. Es gebe EU-Unternehmen, die mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in Verbindung gebracht werden könnten.

Das Gesetz soll auch auf größere Firmen, die nicht aus der EU kommen, aber dort Geschäfte machen, angewendet werden können. Diese müssten dann dafür Sorge tragen, dass auch Unternehmen, von denen sie beliefert werden, nicht die Umwelt zerstören oder ihre Mitarbeiter ausbeuten.

EU-Pläne strenger als deutscher Entwurf

Damit geht das Vorhaben der EU-Kommission über das für Deutschland geplante Lieferkettengesetz hinaus. In der Bundesrepublik werden Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten ab 2023 in die Pflicht genommen, dass in ihren Lieferketten Menschenrechte eingehalten werden und die Umwelt nicht zerstört wird.

Ein Jahr später sinkt diese Grenze auf 1.000. Bei Verstößen sind Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vorgesehen.

Politiker der Grünen begrüßen das Vorhaben der EU-Kommission. „Es ist gut, dass die EU-Kommission ein ambitioniertes Lieferkettengesetz vorschlägt“, sagte etwa die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne).

Ihre Parteikollegin aus dem EU-Parlament, Anna Cavazzini, betonte, Firmen könnten nun nicht mehr die Augen verschließen, wenn beispielsweise in Indien Arbeiterinnen beim Färben von Baumwolle durch chemische Substanzen verätzt werden oder Arbeitsunfälle wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen passierten.

Kritik und Befürchtungen

Vertreter der Union äußern sich hingegen kritisch. Dem CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber geht der Entwurf zu weit: „Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich europäische Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen Regionen dieser Welt zurückziehen.“ Er befürchtet, dass diese Lücken durch chinesische Konkurrenz genutzt würden.

Die EVP-Fraktion in Brüssel hat vor den Auswirkungen des geplanten EU-Lieferkettengesetzes gewarnt. „Der Vorschlag übertrifft die schlimmsten Befürchtungen“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Nach deutschem Gesetz sind ab 2024 rund 4.000 deutsche Betriebe betroffen, der Kommissionsvorschlag bedeutet 14.000“, sagte Pieper.

Er bezeichnete es als unverhältnismäßig, dass Unternehmen per zivilrechtlicher Haftung für potenzielle Schäden aufkommen sollen. „Auch ich will keine Kinderarbeit in der Baumwollproduktion in Usbekistan – dennoch ist mehr als fraglich, ob die Herstellung oder der Handel mit Textilien per se als Risikosektor gelten muss“, so Pieper.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordert, dass sich die EU-Regelung nur auf direkte Vertragspartner von Unternehmen beschränkt. Der Mittelstandsverbund ZGV sprach von einem drohenden Bürokratiemonster für mittelständische Unternehmen.

Christoph Schröder von der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland rechnet damit, dass in absehbarer Zeit viele mittelständische Unternehmen gesetzlich verpflichtet seien, ein Risikomanagement einzurichten, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu vermeiden oder zu minimieren. (dpa/dts/red)



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