Facebook, Google & Co.: Vom Innovationsbooster zum Innovationsverhinderer?

Auf einer Veranstaltung in Washington, D.C. erklärte der Chef der Kartellabteilung im US-Justizministerium, Makan Delrahim, er nehme die Sorgen bezüglich einer zu großen Macht der Technologiekonzerne ernst. Es sei jedoch schwierig, gerichtsfeste Beweise dafür zu finden, dass deren Größe tatsächlich Innovation verhindere.
Titelbild
Google- und Facebook App.Foto: istock
Von 11. Oktober 2018

Während Staaten im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise sogenannte systemrelevante Banken mit der Begründung vor dem Bankrott gerettet hatten, diese wären „too big to fail“, droht den großen Technologieunternehmen wie Facebook oder Google vielerorts das entgegengesetzte Schicksal. Weil sie zu groß und zu mächtig seien, sozusagen „too big to stay“, sei es, so die Meinung von Politikern in mehreren Ländern, erforderlich, die Konzerne zu entflechten oder zu zerschlagen.

Unterschiedliche Gründe werden dafür angeführt. In Europa nimmt man Facebook vor allem sein auf Datensammlung beruhendes Geschäftsmodell übel und die Tatsache, dass es einer populistischen Gegenöffentlichkeit breiten Raum geschaffen hat. Aus diesem Grund rufen beispielsweise Politiker der Grünen nach der Herstellung staatlicher Kontrolle über das Netzwerk. ARD-Chef Ulrich Wilhelm will wiederum eine 50-Millionen-Euro-Spritze, um Alternativen schaffen können, die „europäischen Werten“ genügen.

In den USA ist die Wahrnehmung eine andere. Neben politischer Einseitigkeit – allerdings zu Lasten konservativer Meinungen – und Anfälligkeit für politische Manipulationen durch ausländische Akteure werden zunehmend wettbewerbsrechtliche Bedenken laut.

Viele Geschichten, aber wenig verwertbare Beweise

Wie „FOX News“ berichtet, will der oberste Kartellbeauftragte im US-Justizministerium, Makan Delrahim, Beschwerden nachgehen, wonach Technologieunternehmen wie Google und Facebook mit ihrer Marktmacht Konkurrenten behindern. YouTube, Twitter, Facebook oder Google, einst Sinnbilder amerikanischer Dynamik und Innovationskraft, sollen nun selbst Innovationen im Weg stehen. Um dagegen vorgehen zu können, brauche die Kartellbehörde jedoch gerichtsfeste Beweise.

Auf einer von der Nachrichtenplattform „Axios“ ausgerichteten Veranstaltung am Freitag in Washington, D.C. äußerte Delrahim, es gäbe „sehr schwer wiegende Besorgnisse auf bestimmten Ebenen“, wonach diese zu groß geworden sein könnten und „Innovation oder die Wahlfreiheit von Konsumenten einschränken“. Die „Washington Post“ zitiert ihn mit den Worten:

Man hört zahlreiche anekdotische Geschichten, aber ich weiß nicht, ob die zuständigen Behörden zwangsläufig auch über glaubwürdige Beweise in dieser Richtung verfügen.“

Sowohl in den USA als auch in der EU wurden Vorstandsmitglieder der großen Technologiekonzerne vor Parlamentsausschüsse geladen, um dort zu unterschiedlichen Anschuldigungen Stellung zu nehmen, unter anderem zur Datensammelpraxis.

Kartellrecht soll nicht Unternehmen für Erfolg bestrafen

Der Spitzenbeamte des Justizministeriums nahm auch Stellung zu den Vorwürfen an die Technologieplattformen, einen anti-konservativen Bias zu haben:

„Ich bin besorgt über die Bedenken, die diesbezüglich geäußert wurden, nicht so sehr, weil es jetzt explizit um Konservative ginge, aber weil, je nachdem, wer der Besitzer ist, es eines Tages auch Liberale treffen könnte. Ich denke, man muss sehr vorsichtig sein bezüglich der Macht großer Unternehmen in einer Demokratie.“

Experten zufolge sei es sehr schwierig, irgendeine Form von Einfluss auf den Innovationsprozess mit dem Ziel zu beweisen, gegen irgendein Unternehmen Maßnahmen zu erzwingen.

„Wir können einen Innovationsvorteil nicht quantifizieren, und ihn erst recht nicht empirisch mit diskriminierendem Verhaltensweisen einer Plattform in Verbindung bringen“, erklärte Hal Singer, ein Ökonom am Institut für Öffentlichkeitspolitik an der George-Washington-Universität, gegenüber der Washington Post. Delrahim stehe vor dem Problem, einen „Evidenzstandard zu suchen, dem man hier nicht Genüge tun kann“.

Delrahim machte deutlich, dass Kartellbehörden nicht die Aufgabe hätten, Technologiekonzerne für deren Erfolg zu bestrafen.

„Kartellrecht verfolgt nicht das Ziel, einen Wettbewerber zu bestrafen, sobald er einmal erfolgreich geworden ist und Marktanteile erlangt. Es greift nur ein, sobald jemand über die Stränge schlägt und etwas unternimmt, was Konsumenten schadet.“



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