Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche ehemaliger Deutsche-Bank-Chefs

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche der früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs bestätigt.
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Fahnen mit dem Logo der Deutschen Bank wehen vor dem Eingang des Geldinstituts.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times31. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche der früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs bestätigt. Der BGH verwarf am Donnerstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts München I als unbegründet.

Den früheren Top-Managern war vorgeworfen worden, sich in einem Zivilprozess um die Pleite des Medienkonzerns Kirch abgesprochen und unwahre Angaben gemacht zu haben. (Az. 1 StR 219/17)

Auslöser für den sich über Jahre hinziehenden Rechtsstreit um die Kirch-Pleite war der Vorwurf des inzwischen verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch, der frühere Deutsche-Bank-Chef Breuer habe im Jahr 2002 mit einem Interview gezielt seine Pleite verursacht.

Zwei Milliarden Euro Schadenersatz

Der Medienkonzern forderte mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz, die Bank zahlte schließlich außergerichtlich 925 Millionen Euro.

Den früheren Deutsche-Bank-Chefs wurde vorgeworfen, sich in dem Zivilprozess um die Pleite vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen zu haben, um einen Schadenersatzanspruch Kirchs zu verhindern.

Das Landgericht München I sah dafür aber keine Beweise und sprach die Angeklagten frei. Der BGH bestätigte nun diese Freisprüche, die damit rechtskräftig sind.

BGH sieht keine Rechtsfehler

Das Münchner Urteil enthalte keine Rechtsfehler, erklärte der BGH. Der Bundesgerichtshof überprüft im Revisionsverfahren Urteile nur auf solche Rechtsfehler, erhebt aber keine eigenen Beweise.

Der erste Strafsenat des BGH wertete die Beweiswürdigung der Münchner Richter vor diesem Hintergrund als „sorgfältig und eingehend begründet“. Die Entscheidung weise auch „keine Widersprüche, Lücken oder falschen rechtlichen Begründungssätze auf“. (afp)



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