Gericht hält Erhöhung des Briefportos für rechtswidrig

Für die damalige Berechnungsart biete das Postgesetz keine Grundlage, das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Für die Verbraucher ändert sich jedoch nichts, das Porto bleibt bestehen.
Titelbild
Die Erhöhung des Briefportos im Jahr 2019 ist aus Sicht des Kölner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times5. Januar 2021

Die Erhöhung des Briefportos der Deutschen Post im Jahr 2019 ist aus Sicht des Kölner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Für die damalige Berechnungsart biete das Postgesetz keine Grundlage, entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und gab dies am Dienstag bekannt.

Für die Verbraucher ändert sich nichts, für sie bleibt das Porto gleich. Es wird aber deutlich, dass die nächste, für 2022 geplante Portoerhöhung anders berechnet werden muss als zuvor. In welche Richtung es dann geht, ist Sache des Gesetzgebers.

Beklagter war die Bundesnetzagentur, die als ausführendes Organ der Bundesregierung den Preiskorridor für das Porto neu festgelegt hatte. Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte, man werde den Beschluss und seine Folgen prüfen. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur das sogenannte Eilverfahren, das Hauptsacheverfahren steht noch aus – dass die Richter ihre Ansicht ändern, ist aber sehr unwahrscheinlich.

Geklagt hatte der Verband der Post-Konkurrenten Biek (Bundesverband Paket und Expresslogistik). Ihm geht es vor allem darum, mit Blick auf eine Reform des Postgesetzes den Druck zu erhöhen und eine weitere Begünstigung des Ex-Staatsmonopolisten zu verhindern. Der Biek moniert, dass der Bonner Konzern durch die staatlich gelenkte Briefporto-Höhe seinen Paketbereich quersubventioniere und somit Wettbewerbern Geschäfte schwermache. Bereits im Frühjahr 2020 hatte der Biek vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Bezug auf das von 2016 bis 2019 gültige Porto recht bekommen, nun verbuchte der Verband in Bezug auf das derzeit gültige Briefporto den nächsten Erfolg vor Gericht.

Der Biek-Vorsitzende Marten Bosselmann war zufrieden: „Das ist ein schöner Erfolg für den Wettbewerb, für unsere Mitgliedsunternehmen und den Verband.“ Die Bundesregierung müsse jetzt handeln und „ein vernünftiges und wettbewerbsfreundliches Postgesetz schaffen“, sagte Bosselmann. „Dies wäre auch zum Wohl des Endverbrauchers.“

Für die Deutsche Post ist die Entscheidung ein Rückschlag. Sie hatte 2019 von einer vom Bundeswirtschaftsministerium eingeleiteten Verordnungsänderung profitiert und konnte danach zum Beispiel das Porto für einen Standardbrief von 70 auf 80 Cent anheben. Ein Post-Sprecher betonte am Dienstag, dass die aktuelle Entgeltgenehmigung der Netzagentur gültig bleibe.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, wertete die Gerichtsentscheidung als „Ohrfeige“ für das von Peter Altmaier (CDU) geleitete Bundeswirtschaftsministerium, das den Weg freigemacht hatte für die Portoerhöhung 2019. „Der Konsument ist am Ende der Dumme, weil er mehr bezahlen muss als eigentlich rechtens wäre“, so Houben. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion