
Greenpeace will Vernichtungsverbot von Kleidung notfalls mit Klagen erzwingen
Greenpeace hat den Abfallbehörden der Bundesländer juristische Konsequenzen angekündigt, sollten sie nicht zeitnah etwas gegen die Vernichtung neuer Kleidungsstücke unternehmen. Das im überarbeiteten Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene Verbot werde „im Moment noch nicht angewandt“, sagte Viola Wohlgemuth, Konsumexpertin bei der Umweltschutzorganisation, am Dienstag AFP.
Greenpeace schickte demnach Briefe an bundesweit rund 130 Abfallbehörden und an die Umweltressorts der Länder, um diese zu Aufforderungen an die Modehändler und –hersteller zu bewegen.
Zuerst hatte am Dienstag die Zeitung „Die Welt“ darüber berichtet. Demnach halten Fachjuristen die derzeitige Regelung in der Novelle des Gesetzes noch nicht für praktisch umsetzbar, da sie erst durch konkrete Verordnungen ergänzt werden müsse. Wohlgemuth sprach zwar ebenfalls von „juristischem Neuland“. Nach Einschätzung von Greenpeace kann das Verbot jedoch „längst angewandt werden“ – die Umsetzung verlaufe aber „super schleppend“.
Greenpeace verlangt von den Abfallbehörden nun, dass diese die Händler und Hersteller auf drohende Gesetzesverstöße hinweisen und Konsequenzen androhen – bis Ende Januar. Die Umweltministerinnen und -minister werden aufgefordert, ihrerseits die Behörden anzuweisen. „Wir behalten uns rechtliche Schritte vor“, sagte Wohlgemuth, sollte die Frist verstreichen. Klagen schließt Greenpeace demnach nicht aus.
Die Lage ist besonders vor dem Hintergrund geschlossener Geschäfte wegen des Lockdowns angespannt. Allein bis Ende Januar könnte sich eine halbe Milliarde unverkaufter Modeartikel in Läden und Lagern ansammeln, erinnerte Greenpeace. (afp)
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