Handwerkspräsident: Gesetzliche Testangebotspflicht in Betrieben hat kaum positive Effekte auf das Testgeschehen

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern das Angebot zu Corona-Tests machen - die Beschäftigten müssen das aber nicht annehmen. Das macht keinen Sinn, meint das Handwerk.
Epoch Times22. April 2021

Nach einer Branchenumfrage liegt im Durchschnitt aller Betriebe die Beteiligungsquote der Belegschaften an Testangeboten aktuell bei 66 Prozent. Ergebnisse der Befragung lagen der dpa vor. Demnach bieten 63 Prozent der Handwerksbetriebe ihren Beschäftigten Corona-Tests an. Im März seien es 27 Prozent gewesen. Von den 37 Prozent der Betriebe, die bisher noch kein freiwilliges Testangebot für die Mitarbeiter bereithalten, beabsichtige die Hälfte, dies zeitnah zu tun.

Die Bundesregierung hatte gegen den Willen der Wirtschaft eine Pflicht für Angebote von Corona-Tests in Unternehmen beschlossen. Firmen müssen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sieht allerdings nicht die Betriebe in der Verantwortung für die Pandemiebekämpfung, sondern den Staat. „Diese gesetzliche Testangebotsverpflichtung halte ich ganz persönlich für eine unnötige Aktion und den Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern.“ Die von Teilen der Politik vorgebrachte Aufforderung, Betriebe und Unternehmen müssten jetzt endlich einmal ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bei der Pandemieeindämmung nachkommen, trage Züge eines „pauschalen Bashings“. Sie sei unangebracht und entspreche in keiner Weise dem tatsächlichen Engagement der Handwerksbetriebe.

Die Betriebe hätten vielmehr schnell Verantwortung übernommen: „Wenn Politik etwa bei der Bereitstellung von Tests oder beim Impfen nur annähernd so schnell gehandelt hätte, wie es unsere Betriebe in den vergangenen Wochen bei der Ein- und Durchführung von Testungen getan haben, dann wären wir schon ein erhebliches Stück näher am Ausgang aus dieser Pandemie“, so Wollseifer.

Eine gesetzliche Testangebotspflicht sei nicht notwendig und werde kaum positive Effekte auf das Testgeschehen haben. Bei den Betrieben, die bislang nicht testen, handle es sich vielfach um Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte. Wollseifer verwies außerdem auf Lieferprobleme bei Test-Kits sowie eine hohe Kostenbelastung gerade für kleinere Betriebe. (dpa)



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