Heil will sachgrundlos befristete Arbeitsverträge begrenzen – Gewerkschaften begrüßten die Pläne

Gewerkschaften kritisieren das "Unwesen" von Arbeitsverträgen, die ohne sachlichen Grund befristet sind. Arbeitsminister Heil will diese beschränken. Doch es gibt Kritik.
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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, bei einer Pressekonferenz.Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Epoch Times15. April 2021

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Dauer und Häufigkeit von Arbeitsverträgen begrenzen, die ohne sachlichen Grund befristet sind.

„Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Für Beschäftigte, vor allem Berufseinsteiger, bedeuteten sachgrundlose Befristungen Unsicherheit und oft weniger Einkommen. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte der Minister.

Gewerkschaften begrüßten die Pläne. Kritik kam aus der Wirtschaft und vom Koalitionspartner. Heil wies daraufhin, dass im Koalitionsvertrag vereinbart sei, Befristungen deutlich zurückzudrängen. „Das setze ich jetzt mit dem Gesetzentwurf um.“ Nach Angaben des Ministers sollen sachgrundlose Befristungen durch eine kürzere Dauer und eine klare Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht gewesen seien.

Zudem sollten Befristungen mit Sachgrund – zum Beispiel Elternzeitvertretungen oder Auftragsspitzen – nicht mehr endlos gelten. „Wir gehen also auch gegen endlose Kettenbefristungen vor“, sagte Heil. Die vorgeschlagenen Regelungen würden für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft gelten.

Gründe für einen befristeten Vertrag können etwa bestimmte Projekte eines Unternehmens sein, Vertretungen wie bei Elternzeit oder auch die Erprobung eines Mitarbeiters. Liegen diese nicht vor, spricht man von einer Befristung ohne Sachgrund. Diese soll dem Bericht zufolge laut Gesetzentwurf künftig 18 Monaten statt bislang zwei Jahre zulässig sein. Arbeitgeber mit mehr als 75 Mitarbeitern sollen davon künftig maximal 2,5 Prozent sachgrundlos befristet beschäftigen.

In der Koalition war offenbar anderes Vorgehen vereinbart gewesen

Gewerkschaften begrüßten die Pläne. „Der DGB erwartet, dass die ausufernde Praxis der sachgrundlosen Befristungen endlich eingedämmt wird“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Reiner Hoffmann. Nach Einschätzung von IG-BAU-Chef Robert Feiger hat die Pandemie strukturelle Probleme auf dem Arbeitsmarkt einmal mehr sichtbar gemacht. Von rund 1,7 Millionen Neueinstellungen, die es bundesweit im zweiten Quartal 2020 gegeben habe, seien 700.000 befristet gewesen, hieß es unter Verweis auf Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. „In den Branchen, in denen derzeit eingestellt wird, sind sachgrundlose Befristungen leider eher die Regel als die Ausnahme“, beklagte Verdi-Chef Frank Werneke. „Dem Unwesen von sachgrundlosen Befristungen muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

Kritik an Heils Plänen kam dagegen vom Koalitionspartner. „Es soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Da steht aber ganz anderes drin“, sagte Peter Weiß (CDU), arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Union im Bundestag, dem Nachrichtenportal „The Pioneer“. In der Koalition sei ein anderes Vorgehen vereinbart gewesen. „Wo bleibt der Entwurf zur Arbeitszeit? Es war vereinbart, das parallel vorzulegen.“

Der Maschinenbauerverband VDMA warnte vor einer Umsetzung der Pläne. „Denn das Risiko steigender Arbeitslosigkeit lässt sich nur durch Wachstum und eine umfassende Liberalisierung des Arbeitsmarktes abwenden.“ Dazu sollte die Höchstdauer für die sachgrundlose Befristung von zwei auf drei Jahre ausgeweitet und das Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen aufgehoben werden – zumindest so lange, bis die Pandemie-Folgen überwunden sind.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezeichnete das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben als mittlerweile „aus der Zeit gefallen“. „Angesichts der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt wäre es viel sinnvoller, Befristungen zu erleichtern“, argumentierte das Institut. (dpa)



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