Google unterliegt im Rechtsstreit: Hotelsterne müssen bei Internetplattform deutscher Klassifizierung entsprechen

Titelbild
Navigation mit dem Smartphone und Google Maps.Foto: iStock
Epoch Times20. Juli 2020

Werbung für Hotels mit drei oder vier Sternen bei Google ist nur erlaubt, wenn diese Häuser auch tatsächlich nach der deutschen Hotelklassifizierung so bewertet worden sind. Ein entsprechendes Anerkenntnisurteil fällte das Landgericht Berlin am 8. Juli, wie am Montag die Wettbewerbszentrale und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) mitteilten. „Das ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, erklärte der Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, Markus Luthe. (Az. 101 O 3/19)

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hatte Klage gegen die Darstellung von Hotelsternen bei Google eingereicht. Die Suchmaschine habe ihre Sterneangaben aus „für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen“ gespeist und auch nicht-klassifizierte Hotels zu Sterne-Hotels erklärt, monierte die Hotelklassifizierung GmbH. Das ist laut Wettbewerbszentrale „irreführend und wettbewerbsverzerrend“.

Google habe im Rahmen des Rechtsstreits ein Anerkenntnis erklärt; das Landgericht Berlin verurteilte Google dann zur Unterlassung der unzulässigen Werbedarstellung, wie die Wettbewerbszentrale mitteilte. Diese gerichtliche Auseinandersetzung sei damit abgeschlossen.

In Deutschland sind derzeit nach Angaben der Hotelklassifizierung GmbH rund 7.900 Betriebe „gültig klassifiziert“, das sind rund 39 Prozent der Hotels in Deutschland. Die Klassifizierung gilt für drei Jahre, Grundlage ist ein Kriterienkatalog, nach dem Ausstattung und Qualitätsstandards von Kommissionen mit Vertretern von Tourismusverbänden und dem Gastgewerbe bewertet werden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion