Investmentbanking: Neue EU-Verordnung zur Abspaltung riskanter Geschäftszweige

Großbanken mit bedeutendem Investmentbanking-Geschäft müssen künftig nachweisen, dass sie keine unvertretbaren Risiken eingehen. Können sie den Nachweis auch im zweiten Anlauf nicht erbringen, muss die Aufsichtsbehörde entweder die Abspaltung riskanter Geschäftszweige oder eine Kapitalerhöhung anordnen.
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Büro-HochhausFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. Oktober 2015

Die umstrittene Trennbanken-Verordnung ist im EU-Gesetzgebungsverfahren einen großen Schritt weitergekommen: Am Mittwochabend einigten sich die zuständigen Abgeordneten der beiden großen Fraktionen im Europaparlament auf einen Verordnungsentwurf, der dem "Handelsblatt" vorliegt.

Demnach müssen Großbanken mit bedeutendem Investmentbanking-Geschäft künftig nachweisen, dass sie keine unvertretbaren Risiken eingehen. Können sie den Nachweis auch im zweiten Anlauf nicht erbringen, muss die Aufsichtsbehörde entweder die Abspaltung riskanter Geschäftszweige oder eine Kapitalerhöhung anordnen.

Von dieser Trennbanken-Regel betroffen seien die Deutsche Bank, BNP Paribas und die Société Générale, erfuhr das "Handelsblatt" aus Verhandlungskreisen.

Der Entwurf sieht außerdem ein Eigenhandelsverbot vor.

Davon sind nach "Handelsblatt"-Informationen etwa 20 systemrelevante Banken betroffen, darunter auch europäische Filialen einiger großer US-Banken.

Ziel der Trennbanken-Verordnung ist es, Großbanken vor spekulativen Risiken zu schützen, um so eine für Sparer und Steuerzahler gleichermaßen gefährliche Bankenpleite von vornherein auszuschließen.

Große Universalbanken haben sich gegen die Abtrennung von Geschäftsbereichen stets gewehrt mit dem Hinweis, dass auf Investmentbanking spezialisierte Geldhäuser die Finanzkrise 2008 ausgelöst hätten. Vor allem die französischen Geldhäuser machen in Brüssel massiv Front gegen die EU-Trennbankenverordnung. (dts/ks)



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