Urteil zu Staatsanleihenkäufen
Karlsruhe weist Klagen zu EZB-Staatsanleihen ab
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Praxis der Europäischen Zentralbank kritisiert. Das Urteil sei von der Regierung aber korrekt umgesetzt worden, findet das Gericht nun.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (L-R): Christine Langenfeld, Doris Koenig, Peter Müller, Peter M. Huber, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. Sie urteilten am 30. Juli 2019, dass die Bankenunion der EU in Karlsruhe im Einklang mit nationalem und EU-Recht stand.
Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images
Bundesregierung und Bundestag haben nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dessen Urteil zu Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemäß umgesetzt.
„Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben“, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat verwarf daher zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung als unbegründet. Außerdem seien die Anträge unzulässig, weil sie über die Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es weiter. (Beschluss vom 29. April 2021, Az.: 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15)
Das Gericht hatte vor einem Jahr Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt.
Mit dem 2015 gestarteten Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überspanne die Notenbank ihr Mandat für die Geldpolitik.
Die Richter verpflichteten Bundesregierung und Bundestag, für eine weitere Beteiligung der Bundesbank darauf hinzuwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die milliardenschweren Käufe verhältnismäßig sind.
Dafür bekamen sie drei Monate Zeit. Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke sahen das als nicht erfüllt an und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht. (dpa)
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