Kaum noch Hartz-IV-Sanktionen: Scharfe Kritik aus der Union

Bis Mitte 2023 sollen Arbeitssuchende keine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistungen fürchten, wenn sie gewisse Pflichten verletzen - das will die Ampelregierung beschließen. Aus der Opposition kommt Kritik.
Titelbild
Jobcenter in Düsseldorf. Symbolbild.Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times18. Mai 2022

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Die Union hat die von der Ampelkoalition geplante Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen scharf kritisiert.

„Die Ampel gibt ohne Not das Prinzip von Fördern und Fordern auf, und zwar gegen den entschiedenen Rat aus vielen Arbeitsagenturen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Hermann Gröhe (CDU), der dpa in Berlin. „Das sendet ein völlig falsches Signal.“ Die Union lehne das Vorhaben entschieden ab.

Nach den Plänen der Koalition soll an diesem Donnerstag im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem die Sanktionen bei Pflichtverletzungen voraussichtlich bis Mitte 2023 ausgesetzt werden sollen. So sollen Arbeitssuchende in der Zeit keine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistungen fürchten müssen, wenn sie etwa eine zumutbare Arbeit nicht annehmen.

In einer Stellungnahme hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemahnt, die Jobcenter bräuchten weiter eine Handhabe, wenn sich einzelne Leistungsberechtigte vollständig verweigerten und etwa zumutbare Arbeitsangebote nicht annähmen. Wer sich bei einem Termin im Jobcenter nicht meldet, soll ferner erst im Wiederholungsfall Sanktionen fürchten müssen – und zwar in Höhe von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs.

Gröhe sagte: „Vor einer kleinen Gruppe hartnäckiger Mitwirkungsverweigerer zu kapitulieren, ist völlig falsch.“ Die Ampelkoalition gehe nun sogar über ihren eigenen, vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf hinaus. „Es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die ihren Mitwirkungspflichten als Leistungsempfänger selbstverständlich nachkommen.“ Ursprünglich sollten die Sanktionen nur bis zum Jahresende ausgesetzt werden.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, wies die Kritik zurück. „Auch während des einjährigen Moratoriums führen mehrfache Terminversäumnisse zu Kürzungen der Leistungen“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). „Sanktionsfreiheit und bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür wird es nicht geben“, sagte er. „Denn der Grundsatz „Fördern und Fordern“ hat bisher zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur nachhaltigen Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt beigetragen.“ (dpa/red)



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