Managerhaftpflicht: Etappensieg für Ex-Wirecard-Chef Markus Braun

Muss eine Managerhaftpflicht Versicherungsleistungen zahlen, wenn gegen den Versicherungsnehmer Betrugsvorwürfe im Raum stehen? Im Fall von Markus Braun hat auch die zweite Instanz eine klare Meinung.
Titelbild
Markus Braun, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Wirecard AG (2020).Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times7. Juli 2021

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun hat im Streit um die Übernahme von Anwaltskosten vor Gericht einen weiteren Erfolg gegen seine Managerhaftpflichtversicherung erzielt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte als Berufungsinstanz im Eilverfahren am Mittwoch fest, dass Braun vorläufig Versicherungsschutz habe und somit die Versicherung für Verteidigungs- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen kann (Az.: 7 U 19/21).

In der Sache ist noch ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Frankfurt anhängig (Az.: 2-08 O 308/20). Letztlich geht es in dem Rechtsstreit um die Frage, ob in einem Zivil- oder Strafverfahren rechtskräftig festgestellt wird, ob Braun sich strafbar gemacht hat. In diesem Fall hätte die Versicherung einen Hebel, Zahlungen zu vermeiden.

Der Versicherungsschutz entfällt gemäß den Vertragsbedingungen erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung“, stellte das OLG fest. „An einer für diese Feststellung erforderlichen rechtskräftigen Entscheidung oder einem Eingeständnis fehlt es hier, so dass vorläufig Versicherungsschutz zu gewähren ist.“

Die beklagte Versicherung hatte die Übernahme von Kosten mit dem Hinweis verweigert, Braun habe zumindest ab 2016 „gefahrerhöhende Umstände verschwiegen und die Verfügungsbeklagte arglistig getäuscht“.

So referiert es das Landgericht Frankfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil zugunsten des ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden vom 18. Januar dieses Jahres (Az.: 2-08 O 320/20).

Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte im vergangenen Juni Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Der zuvor lange gefeierte Zahlungsdienstleister flog aus dem Deutschen Aktienindex Dax, die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies. Ex-Chef Braun und zwei andere Manager sitzen seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft. (dpa)



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