„Mister Cum-Ex“ in der Schweiz festgenommen – Auslieferung beantragt

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Die Hamburger Privatbank Warburg ist im Zusammenhang mit umstrittenen Steuererstattungen bei Dividendenzahlungen ins Visier der Justiz geraten.Foto: Kay Nietfeld/Archiv/dpa
Epoch Times9. Juli 2021

Der Steuerrechtsanwalt Hanno B., eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, ist auf ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland in der Schweiz festgenommen worden. Das Bundesamt für Justiz in Bern teilte AFP am Freitag mit, dass B. bereits am Mittwoch im Kanton Graubünden festgenommen worden sei.

Er habe erklärt, sich der Auslieferung nach Deutschland zu widersetzen. B. ist wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall angeklagt. Er bestreitet Medienberichten zufolge die Vorwürfe.

Über die Festnahme hatte zunächst das „Handelsblatt“ berichtet. Die Frankfurter und die Kölner Staatsanwaltschaft haben B. angeklagt. Sie sehen in dem Anwalt eine Schlüsselfigur hinter dubiosen Cum-Ex-Geschäften: dem Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Der öffentlichen Hand entgingen so in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe.

Kölner Staatsanwaltschaft: Besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen

Die Staatsanwaltschaft Köln wirft B. vor, er habe von Januar 2007 bis Oktober 2013 gemeinsam mit weiteren Verdächtigen drei Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung begangen. Er soll die Hamburger Warburg-Bank zur Aufnahme von Cum-Ex-Geschäften bewogen und maßgeblich dabei geholfen haben, die dafür notwendigen Strukturen einzurichten. Er soll zudem „zum Teil gutgläubige Investoren“ akquiriert und das Kreditinstitut in Bezug auf die Cum-Ex-Geschäfte rechtlich beraten haben.

Die Bundesregierung hatte den Cum-Ex-Geschäften 2012 offiziell einen Riegel vorgeschoben. Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess verhängte das Bonner Landgericht im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte – und stellte zugleich erstmals fest, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei. Weitere Fälle werden derzeit von Gerichten aufgearbeitet.

Justiz-Bundesamt für Auslieferung von verfolgten Personen ans Ausland zuständig

Im Fall des Steuerrechtsanwalts B. erklärte das Schweizer Bundesamt für Justiz am Freitag gegenüber AFP, es sei zuständig, als erste Instanz über die Auslieferung von verfolgten Personen an das Ausland zu entscheiden. Dagegen könne Beschwerde an das Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts könne, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, das Bundesgericht angerufen werden. Dieses entscheide dann als letzte Instanz. (afp)



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