Behördliche Anordnung
Netzagentur: Zwei Energieanbieter müssen Preiserhöhungen zurücknehmen

Die Bundesnetzagentur.
Foto: iStock
Die Bundesnetzagentur hat zwei Energieanbieter zur Rücknahme unzulässiger Preiserhöhungen verpflichtet. Das teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in Bonn mit. Betroffen sind demnach die Unternehmen Voxenergie GmbH und Primastrom GmbH. Sie hätten im Dezember 2021 ihre Preise für Haushaltskunden erhöht, ohne die gesetzliche vorgeschrieben einmonatige Ankündigungsfrist zu beachten. Die Bundesnetzagentur hatte die Angelegenheit seit Mai überprüft.
Im Fall der Missachtung der behördlichen Anordnung droht den Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro. „Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen“, erklärte die Netzagentur. Sie prüfe „fortlaufend“, ob Anbieter alle Vorgaben einhielten.
Auch Verbraucherschützer haben die beiden Firmen im Visier. Hintergrund sind Verbraucherschutzzentralen zufolge zahlreiche Beschwerden von Kunden über Kostensteigerungen für Strom und Gas trotz einer angeblichen Preisgarantie. Der Bundesverband Verbraucherzentralen hatte im Juli bekannt gegeben, eine Klage zu prüfen und riet Betroffenen, unzulässig erhöhte Forderungen nicht zu bezahlen. (afp/dl)
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