Neue Heizkostenverordnung: Wird Heizen jetzt noch teurer?

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Moderne StromzählerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. November 2021

Der Deutsche Mieterbund befürchtet Mehrbelastungen für Mieter durch die geplante Novellierung der Heizkostenverordnung. „Mieter müssen befürchten, mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden“, erklärte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, am Donnerstag.

Die Mehrkosten drohten der Akzeptanz der Energiewende zu schaden, warnte der Mieterbund weiter. Der Bundesrat stimmt am Freitag über die Änderung der Verordnung ab, mit der europäische Vorgaben zur Energieeffizienz umgesetzt werden sollen.

Zentraler Bestandteil der Verordnung ist, dass Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonats und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch erhalten. Ziel der Verordnung ist es laut Bundesrat, Verbraucher zu einem „bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen“. Das Heizverhalten soll so angepasst und der Ausstoß von CO2-Emissionen reduziert werden.

Die neu installierten Zähler müssen außerdem in der Lage sein, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen. So soll sichergestellt werden, dass ein ausreichender Wettbewerb gegeben ist und die Messdienstunternehmen keine drastischen Preiserhöhungen durchsetzen können.

Vzbv fordert Aufteilung der CO2-Kosten

Welche Mehrkosten genau auf Mieter zukommen, bleibe jedoch abzuwarten, erklärte Weber-Moritz. „Es ist aber zu befürchten, dass Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen“, kritisierte sie. Der Mieterbund begrüßte deshalb eine Empfehlung des Bundesratsausschusses, nach drei Jahren zu überprüfen, welche Mehrkosten für Mieter tatsächlich entstehen.

Mit Blick auf die steigenden Energiekosten forderte der Mieterbund außerdem, die Kosten der CO2-Umlage vollständig auf Vermieter umzulegen. Die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung, die Klimainvestitionen im Gebäudebereich attraktiver machen soll, werde „völlig verfehlt“, wenn CO2-Kosten an die Mieter weitergereicht würden, kritisierte der Mieterbund.

Auch der Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Thomas Engelke, forderte eine Neuregelung der Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Der Bundesregierung habe es versäumt, diese Frage in der Heizkostenverordnung zu klären, sagte Engelke der Nachrichtenagentur AFP.

„Das heißt, dieses Thema bleibt ungelöst und muss dann an anderer Stelle geregelt werden“. Der vzbv fordert eine hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern.

Durch die Novelle der Heizkostenverordnung dürften Verbrauchern außerdem keine zusätzlichen Kosten entstehen, forderte Engelke weiter. Da Zählerstände künftig vor Ort nicht mehr abgelesen werden müssten, entstünden Kostenersparnisse – diese müssten auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen.

„Wir begrüßen energetische Sanierungen im Gebäudebestand“, sagte Engelke. „Aber im vermieteten Bestand darf das nicht dazu führen, dass dann zu hohe Kosten auf die Mieter umgelegt werden“. Erforderlich sei deshalb eine Absenkung und zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage, über die entsprechende Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. (afp/dl)



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