Neues Verpackungsgesetz: 2000 Unternehmen drohen Bußgelder wegen Schummeleien

Vor einem halben Jahr trat ein Gesetz in Kraft, das die Kosten fürs Recycling von Verpackungsmüll fairer verteilen soll. Viele Unternehmen ziehen noch nicht richtig mit - und könnten nun Ärger bekommen. Das ist aber nicht die einzige Baustelle.
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Vor einem halben Jahr trat ein Gesetz in Kraft, das die Kosten fürs Recycling von Verpackungsmüll fairer verteilen soll. Viele Unternehmen ziehen noch nicht richtig mit.Foto: Martin Schutt/dpa
Epoch Times26. Juni 2019

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes drohen rund 2000 Unternehmen Bußgelder, weil sie sich nicht wie vorgeschrieben am Recycling-System beteiligen.

Die zur Kontrolle eingerichtete Zentrale Stelle teilte heute mit, dass die Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben worden seien, „damit der Vollzug in diesen Fällen in die Wege geleitet werden kann“.

Die Zentrale Stelle organisiert als Behörde seit 1. Januar das Verpackungsregister für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen.

Sie müssen sich deshalb auch an den Kosten fürs Entsorgen und Verwerten beteiligen und Lizenzentgelte zahlen an die dualen Systeme wie den Grünen Punkt.

Das ist eigentlich schon lange Pflicht. Das neue Register ist aber öffentlich einsehbar und soll dazu führen, dass die Unternehmen sich gegenseitig kontrollieren.

Schummeleien entdeckt

Sie melden der Zentralen Stelle ihre Verpackungsmengen, auch die Dualen Systeme liefern Daten. Diese werden abgeglichen – so fallen Schummeleien auf.

„Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren“, erklärte Gunda Rachut, die die Zentrale Stelle leitet. Im Fokus standen zunächst große Firmen, die zum 15. Mai ihre Verpackungsmengen für das Vorjahr melden mussten.

„Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Firmen in Verkehr gebracht werden, liegt es nahe, dort mit den Maßnahmen zu beginnen“, sagte Rachut.

„Insofern haben wir die zum 15. Mai hinterlegten Vollständigkeitserklärungen analysiert und sind auf eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten gestoßen.“ Auch bei der Anwendung von Leitlinien habe es Defizite gegeben.

Rund 170 000 Unternehmen sind nach Angaben der Zentralen Stelle inzwischen im Register registriert. In den vergangenen Jahren waren es nur rund 60 000.

„Es gab und gibt noch immer eine große Anzahl von Trittbrettfahrern, die ihre Pflicht komplett ignorieren, aber auch eine große Anzahl von Herstellern, die ihre Pflichten nicht für alle Verpackungen erfüllen“, teilte die Behörde mit. Für eine „große Vielzahl“ weiterer Fälle seien Analysen angestoßen.

Unwissen ist hoch

„Wir haben sowohl in unserem Anfrageportal als auch bei der Auswertung der uns vorliegenden Zahlen und Berichte feststellen müssen, dass das Unwissen zu den Pflichten hoch ist“, sagte Rachut.

Die Zentrale Stelle arbeitet als Behörde, ist aber eigentlich eine Stiftung. Stifter sind der Ernährungsindustrie-Verband BVE, der Handelsverband HDE, die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband.

Das Verpackungsgesetz hat nicht nur die Einrichtung der Zentralen Stelle geregelt, sondern sieht auch steigende Recyclingquoten vor sowie Anreize für Hersteller, Verpackungen möglichst umweltfreundlich und gut wiederverwertbar zu designen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigte sich sechs Monate nach Inkrafttreten enttäuscht – und warf den dualen Systemen vor, nicht ausreichend mit den Kommunen abzustimmen, wie genau der Verpackungsmüll eingesammelt werden soll.

VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp sagte: „Damit wird das Ziel des Gesetzgebers unterlaufen, die Verpackungssammlung stärker im Einklang mit den Wünschen der Bürger zu organisieren.“

Immer wieder Ärger bei Entsorgung

In einigen Kommunen gebe es auch Probleme, weil die Betreiber von Sortieranlagen den Verpackungsmüll nicht abholten, für den sie zuständig seien.

Bei der Abfallentsorgung haben kommunale und private Unternehmen immer wieder Ärger miteinander. Grundsätzlich sind duale Systeme für den Verpackungsmüll zuständig, der etwa im gelben Sack oder in der gelben Tonne landet.

Die Kommunen sind für alle übrigen Abfälle aus Haushalten zuständig wie Restmüll, Biomüll, Papier, Sperrmüll und Elektroschrott.

Unzufrieden ist der VKU etwa mit der Lage bei Bechern für „Kaffee to go“, die meist in öffentlichen Mülleimern landen. Dieses Problem werde „einseitig auf die Kommunen abgewälzt“, die für die Entsorgung viel Geld zahlen müssten.

„Wir werden daher diesen Entsorgungsaufwand detailliert berechnen und eine Kostenerstattung durch die Systeme einfordern“, kündigte Hasenkamp an. (dpa)



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