Steuereinnahmen steigen weiterhin – Handwerkspräsident fordert eine Veränderung des Spitzensteuersatzes

Die Haushaltskassen klingeln und die Kritik am Spitzensteuersatz ist in aller Munde. Die Parteien haben sich bereits für eine Steuerreform und Entlastung des Mittelstandes ausgesprochen. Nun appelliert der Handwerkspräsident erneut an die Regierung.
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Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) Hans Peter Wollseifer.Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa
Epoch Times31. Januar 2020

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat die Große Koalition aufgefordert, die Steuerbelastung mittelständischer Personengesellschaften rasch zu senken.

„Wir fordern schon seit Jahrzehnten, die ungerechte Höherbesteuerung der Personengesellschaften und Einzelunternehmer gegenüber den großen Kapitalgesellschaften endlich abzuschaffen“, sagte Wollseifer der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Wenn die Koalition das jetzt umsetzen will, können wir das nur begrüßen“, sagte Wollseifer nach dem jüngsten Koalitionsausschuss.

Mehr als 80 Prozent der Handwerksbetriebe seien Personengesellschaften und Einzelunternehmer, die Einkommensteuer zahlten. „Wir wollen, dass die im Betrieb stehen gelassenen Gewinne mit maximal 25 Prozent besteuert werden. Damit bleibt die Liquidität im Unternehmen – auch als Basis für künftige Investitionen“, forderte der Präsident des Zentralverbandes des Handwerks.

„Wir müssen endlich auch an den Spitzensteuersatz ran. Er darf nicht schon bei 56.000 Euro im Jahr greifen, sondern deutlich später“, sagte Wollseifer. Das sei eine Standortfrage.

Spitzensteuersatz für Normalverdiener

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist heftig in die Kritik geraten. Dieser Satz ist ursprünglich für Top-Verdiener gedacht und wird in Deutschland nur noch durch die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent getoppt.

Den Spitzensteuersatz zahlten 2015 1,7 Millionen Arbeitnehmer, die nicht viel mehr als 5000 bis 7000 Euro brutto verdienten. Das geht aus der Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.

5000 bis 7000 Euro, das ist etwa das 1,5-fache des Durchschnittseinkommens. Im Jahr 1965 fiel man erst mit dem 15-fachen des Durchschnittsgehalts unter den Spitzensteuersatz.

Somit trugen die Spitzensteuersatz-Zahler 2015 mehr als 126 Milliarden Euro für den Staat bei. Die neuesten Daten sind fünf Jahre alt, weil dies das bisher letzte abgeschlossene Finanzjahr ist. Für die Jahre danach sind noch nicht alle abgegebenen Steuererklärungen ausgewertet. Doch schon jetzt zeigt sich: Der Trend wird sich fortsetzen.

Steuereinnahmen im Dezember um 2,5 Prozent gestiegen

Die Steuereinnahmen sind im Dezember 2019 um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Das steht im neuen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums, der am Freitagmorgen veröffentlicht wird. Besonders das Aufkommen aus der Einkommensteuer habe „positiv überrascht“, so das Ministerium.

Demgegenüber stieg das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer deutlich verhaltener. Das Aufkommen aus der Lohnsteuer habe zwar weiterhin „einen bedeutenden Beitrag zum Steueraufkommen“ geleistet, „allerdings mit etwas geringerer Dynamik als in den Vormonaten“.

Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge wuchsen auf niedriger Vorjahresbasis ebenfalls gegenüber Dezember 2018 an. Zudem verbesserte sich das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz moderat, so das Finanzministerium.

Im Vergleich zum Dezember  2018 verringerte sich das Luftverkehrsteueraufkommen um 7,0 Prozent, das Energiesteueraufkommen um 0,6 Prozent. Der Solidaritätszuschlag konnte mit einem Zuwachs von 4,1 Prozent vom Anstieg seiner Bemessungsgrundlagen profitieren.

Weitere bedeutsame Zuwächse ergaben sich bei der Kraftfahrzeugsteuer (+15,8 Prozent) sowie der Versicherungssteuer (+2,9 Prozent). Insgesamt flossen im Dezember rund 95 Milliarden Euro Steuergelder in die Kassen von Bund und Ländern. (dts/nh)



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