NRW: Oberverwaltungsgericht kippt Prostitutionsverbot – Bordelle dürfen wieder öffnen

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Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times8. September 2020

In Nordrhein-Westfalen und den Bundesländern Hamburg, Bremen, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein dürfen Bordelle wieder öffnen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster kippte am Dienstag nach eigenen Angaben im Eilverfahren das im Zuge der Coronakrise erlassene Prostitutionsverbot ab sofort.

Die vier norddeutschen Länder verständigten sich laut dem Hamburger Senat auf eine stufenweise Lockerung ab Dienstag kommender Woche, um Illegalität zu verhindern und vermeidbare Infektionsrisiken zu reduzieren.

Damit es zu keinen „grundlegenden Asymmetrien an Landesgrenzen“ komme, gehen die Bundesländer im Norden den Angaben zufolge gemeinschaftlich vor.

Dienstleistungen in angemeldeten Bordellen oder im Rahmen von Vermittlungen können demnach unter Auflagen wieder stattfinden – dazu gehören unter anderem die Vorlage eines Hygienekonzepts, eine ständig zu tragende Mund-Nasen-Bedeckung und ein Alkoholverbot. Weiter verboten bleibt demnach die Ausübung von Prostitution in Fahrzeugen und bei entsprechenden Veranstaltungen.

In Nordrhein-Westfalen ist Prostitution nach dem Gerichtsurteil ab sofort nicht mehr verboten. Denn das vollständige Verbot verstoße voraussichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erklärte das Gericht.

Mittlerweile seien weitgehende Lockerungen in nahezu allen Bereichen zugelassen worden. Es sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu sexuelle Dienstleistungen vollständig verboten seien.

Schließlich dürfte die Gefahr von Infektionsketten bei sexuellen Kontakten zwischen zwei Menschen nicht in gleichem Maße bestehen wie bei einigen wieder erlaubten Veranstaltungen. Als Beispiel nannte das Gericht Fitnessstudios, wo es ebenfalls zu erhöhter Atemaktivität komme.

Auch sei nicht ersichtlich, dass das Ansteckungsrisiko bei sexuellen Handlungen zwischen zwei Menschen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Menschen.

Bei sexuellen Dienstleistungen kann demnach den Infektionsgefahren mit Schutzmaßnahmen begegnet werden. Vorläufig ist laut Gericht das Verbot von Sexdienstleistungen vollumfänglich vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

Erst in der vergangenen Woche hatte das „Pascha“ in Köln, eines der größten Bordelle in Europa, Insolvenz beantragt. Die Branche fordert schon seit längerem eine Wiedereröffnung und warnt vor den Folgen einer anhaltenden Schließung. Prostitution wird nach ihrer Darstellung dadurch hauptsächlich in illegale und unregulierte Bereiche verlagert, wo Frauen weit weniger geschützt sind.

Mehrere Bundesländer wie Berlin erlauben Prostitution inzwischen wieder. In anderen sind Bordelle weiterhin geschlossen.(afp)



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