Schärfere Regeln für Fleischindustrie vorerst gestoppt

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Fleischindustrie.Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild/dpa
Epoch Times23. Oktober 2020

Geplante schärfere Regeln für die Fleischbranche in Deutschland sind kurz vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag vorerst gestoppt.

Das entsprechende Arbeitsschutzkontrollgesetz, das die Koalition eigentlich kommende Woche im Bundestag verabschieden wollte, verschwand am Freitag kurzerhand von der Tagesordnung. Es gebe noch Gesprächsbedarf, hieß es aus der Unionsfraktion. Die SPD zeigte sich verärgert.

„Ganz offensichtlich wollen Teile der Union den Gesetzentwurf blockieren und verwässern“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Mit der SPD gebe es keine Blockade oder Verwässerung. „Die Union muss Farbe bekennen.“

Die Arbeitsmarktexpertin der Grünen-Fraktion, Beate Müller-Gemmeke, sagte der dpa: „Die Fleischlobby kann einen ersten wichtigen Sieg gegen die Groko feiern.“ Es sei offensichtlich, „dass die Regierungskoalition wieder einmal dabei ist, vor den Interessen der Fleischindustrie einzuknicken“. Schwarz-Rot habe lautstark angekündigt, in dieser Branche aufzuräumen. „Das sollten sie jetzt auch tun.“ Schluss sein müsse mit dem undurchsichtigen Geflecht von Werkverträgen und Leiharbeit und mit der systematischen Ausbeutung in der Fleischindustrie.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits Ende September gewarnt, das geplante Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie zu verwässern. „In Teilen der Fleischindustrie ist die kriminelle Ausbeutung der Beschäftigten leider noch an der Tagesordnung“, hatte der SPD-Politiker der dpa gesagt. In fünf Bundesländern hatten zuvor Beamte Wohn- und Geschäftsräume im Zusammenhang mit der illegalen Einschleusung von Arbeitskräften für Fleischbetriebe durchsucht. Gegen oft schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen sollen in der Branche Werkverträge ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten werden.

Das Gesetz wurde nach massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben auf den Weg gebracht. Ausgenommen werden sollen Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Der Verband der Fleischwirtschaft hatte kritisiert, bestimmte Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, Kooperationen von Betrieben und Gemeinschaftsunternehmen würden durch das Gesetz unmöglich gemacht.

Auf der Internetseite des Bundestags war die Schlussberatung des Gesetzes am Freitagmittag noch für kommenden Donnerstag angekündigt – ebenso wie die abschließenden Ausschussberatungen am Mittwoch. Dann verschwand der Punkt dort.

Mast sagte: „Es wird höchste Zeit, dass die Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie ein Ende hat.“ Die Branche nutze jedes noch so kleine Schlupfloch aus, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. „Das Gesetz muss lieber heute als morgen auf den Weg gebracht werden.“ Mast hielt daran fest, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. (dpa)



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