Scheuer sieht großes Potenzial für neue Elektro-Tretroller

In einigen Metropolen im Ausland sieht man sie schon. Bald sollen kleine Tretroller mit Elektromotor auch in Deutschland unterwegs sein dürfen. Die Regierung bringt jetzt die genauen Regeln auf den Weg.
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«Echte Alternative zum Auto» - Verkehrsminister Scheuer ist von den neuen Elektro-Tretrollern begeistert.Foto: Herbert Neubauer/APA/dpa
Epoch Times27. Februar 2019

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sieht ein großes Potenzial für eine umweltfreundliche Mobilität in deutschen Städten durch künftig zugelassene Elektro-Tretroller.

Ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr seien sie „eine echte zusätzliche Alternative zum Auto“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Sie könnten etwa für die „letzte Meile“ von der U- und S-Bahn oder einer Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit genutzt werden. Angestrebt wird, dass die nötigen Vorschriften noch im Frühjahr in Kraft treten.

Dazu hat das Ministerium einen Verordnungsentwurf vorgelegt und zur Prüfung an die EU-Kommission geschickt. Konkret dürfen demnach zunächst E-Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen – je nach technisch möglichem Tempo schon für Jugendliche ab 12 oder 14 Jahren. Rechtlich sollen sie im Grunde wie Fahrräder behandelt werden, aber mit besonderen Vorgaben. Dabei soll ebenfalls nach möglicher Höchstgeschwindigkeit unterschieden werden.

E-Tretroller, die zwischen 12 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen demnach auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden. Langsamere Roller, die weniger als 12 Kilometer pro Stunde erreichen, sollen auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen unterwegs sein – gibt es diese nicht, ist nur innerorts notfalls auch die Fahrbahn möglich.

Eine Helmpflicht oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht geplant. Vorgesehen sind aber eine Versicherungspflicht und ein entsprechender Versicherungsaufkleber. Die kleinen E-Fahrzeuge sollen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden dürfen.

Das Ministerium bereitet außerdem eine Rechtsgrundlage für kleine Elektrogeräte ohne Lenkstange wie Hoverboards vor. (dpa)



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