Schuldzuweisungen im Audi-Prozess – Verteidigung: „Alles wurde von oben bestimmt“

Im Audi-Prozess haben am zweiten Verhandlungstag die Verteidiger das Wort. Während zwei von ihnen ihre geständigen Mandanten als Aufklärer oder bloße Befehlsempfänger darstellen, greift ein anderer einen Mitangeklagten an.
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Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Audi AG, sitzt im Gerichtssaal im Landgericht München.Foto: Matthias Schrader/Pool AP/dpa/dpa
Epoch Times6. Oktober 2020

Gegenseitige Schuldzuweisungen haben den zweiten Tag des Audi-Dieselprozesses vor dem Landgericht München geprägt.

In Erklärungen der Verteidiger gab der angeklagte Motorentwickler Giovanni P. seine Beteiligung an den Abgas-Tricksereien zu, sah sich aber in der Rolle eines untergeordneten Befehlsempfängers: „Alles wurde von oben bestimmt“, sagte sein Anwalt Walter Lechner.

Die Verteidiger des früheren Audi-Motorenchefs Wolfgang Hatz warfen Giovanni P. Lügen vor. „Herr Hatz hat derartiges nicht gebilligt“, und er hätte das auch „niemals geduldet“, sagte sein Anwalt Gerson Trüg.

Die Anklage wirft dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler sowie den Ingenieuren Hatz, Giovanni P. und Henning L. Betrug vor. Die drei Ingenieure sollen 2008 zusammen dafür gesorgt haben, dass die großen Audi-Dieselmotoren die Abgas-Grenzwerte mit Hilfe illegaler Software auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber überschreiten.

Das sollte laut Anklage ermöglichen, die Autos ab 2009 ohne nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks zur Abgasreinigung zu verkaufen. Stadler soll erst 2015 von Manipulationen erfahren, aber den Verkauf in Europa nicht gestoppt haben.

Leiter der Abgasnachbehandlung gesteht Tricksereien

Der ehemalige Leiter der Abgasnachbehandlung bei Audi, Henning L., gestand seine Beteiligung an den Abgas-Tricksereien, betonte aber seine heutige Rolle als Aufklärer. Er und seine Mitarbeiter hätten wesentliche Teile der Schummelsoftware eingesetzt, sagte sein Verteidiger Maximilian Müller. „Aus seiner Sicht gab es bei Audi keine Entscheidung, eine Schummel-Software zu entwickeln.“

Das sei vielmehr das Ergebnis einer „schleichenden Entwicklung“ gewesen: Das Diesel-Entwicklerteam habe erkannt, dass es vermeintlich unverrückbare Vorgaben von anderen Teams und von Vorgesetzten nicht erfüllen konnte.

Statt offen zu erklären, dass sie an ihrer Aufgabe gescheitert waren, hätten die Entwickler schließlich Abschalteinrichtungen eingebaut. Das liege auch an der damaligen autoritären Unternehmenskultur bei Audi und im VW-Konzern: Niemand, der direkt mit Manipulation befasst war, sei mutig genug gewesen, „die Reißleine zu ziehen“.

Vorgesetzten sei gewiss klar gewesen, dass es ohne „Bescheißen“ nicht gehe. Aber sein Mandant betreibe „keine bloße Schuldzuweisung nach oben“, betonte Müller.

Henning L. war im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten nie in Untersuchungshaft. Stadler habe L. als Mitglied einer Task-Force im Mai 2016 „um rückhaltlose Aufklärung“ gebeten. L. habe dann aus eigenem Antrieb entschieden, den Behörden in den USA und in Deutschland sein Wissen offenzulegen. „Seitdem liefert er“, sagte der Verteidiger.

Anwalt: „Alles wurde von oben bestimmt“

Der Chef von Henning L., der Abteilungsleiter Giovanni P., „hat seine Mitwirkung offen eingeräumt“, wie sein Verteidiger Lechner sagte. Aber er betonte: „Alles wurde von oben bestimmt“. Die Probleme mit den zu kleinen Adblue-Tanks für die Abgasreinigung seien „allen Beteiligten bis zur Konzernspitze von VW und Audi bekannt“ gewesen. Die strategische Entscheidung habe der Vorstand getroffen.

Auf die Anklagebank gehöre „das Unternehmen Audi AG“. Giovanni P. sei 2001 mit Hatz von Fiat zu Audi gekommen und habe als Abteilungsleiter nur „die Anweisungen von oben an seine Mitarbeiter weitergegeben“. Er habe keinerlei Entscheidungsbefugnis gehabt, seinen Vorgesetzten nichts verheimlicht und sie niemals getäuscht.

Dagegen sagte Hatz‘ Verteidiger, sein Mandant habe nie eine Manipulation veranlasst. Der Vorwurf der Anklage, dass Hatz Giovanni P. bei dessen Manipulationen bestärkt und sie sämtlich „abgesegnet“ habe, sei unhaltbar: Die einzige Quelle dafür seien „unwahre Angaben von Herrn P.“, sagte Trüg. Es gebe keine Mail, keine SMS, keinen einzigen schriftlichen Beleg für eine solche Behauptung, trotz jahrelanger Ermittlungen. Das spreche klar „für die Unschuld von Herrn Hatz“, sagte sein Verteidiger.

Stadlers Anwalt Thilo Pfordte will sich nach der Mittagspause äußern. Stadler hat die Vorwürfe der Anklage bislang stets zurückgewiesen und sieht sich von den Technikern hinters Licht geführt. Das Gericht hat für den Prozess mehr als zwei Jahre eingeplant. Nach den Verteidigern sollen in den nächsten Wochen die Angeklagten selbst zu Wort kommen. Alle vier haben umfassende Aussagen angekündigt. (dpa)



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