Uber-Beschwerde: EU-Kommission schaut sich deutschen Taxi-Markt an

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission nimmt nach einer Beschwerde des umstrittenen Fahrdienst-Vermittlers Uber den Taxi-Markt in Deutschland unter die Lupe. Die Klage von Uber sei eingegangen und werde geprüft, teilte ein Sprecher der EU-Kommission…
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Uber fühlt sich von der Bundesregierung unfair behandelt, weil das US-Unternehmen in Deutschland nur eingeschränkt operieren kann.Foto: Rene Ruprecht/dpa
Epoch Times10. April 2015
Die EU-Kommission nimmt nach einer Beschwerde des umstrittenen Fahrdienst-Vermittlers Uber den Taxi-Markt in Deutschland unter die Lupe.

Die Klage von Uber sei eingegangen und werde geprüft, teilte ein Sprecher der EU-Kommission auf Anfrage in Brüssel mit. Die obersten Wettbewerbshüter Europas würden sich nun das Geschäftsmodell von Uber im Vergleich zu traditionellen Taxis anschauen sowie die Auswirkungen auf den Markt.

„Die aufgeworfenen Fragen sind sehr kompliziert und bedürfen wohl weiterer Analysen“, sagte der Sprecher. Ob die EU-Behörde ein Verfahren eröffnen wird, das mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoß gegen den EU-Vertrag enden könnte, ist noch offen.

Die EU-Kommission betonte: „Neue Anbieter dürfen nationale Regeln nicht umgehen.“ Allerdings müssten die Staaten bei ihren Vorschriften für Unternehmen die europäischen Vorgaben wie Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Niederlassungsfreiheit einhalten.

Uber fühlt sich von der Bundesregierung unfair behandelt, weil das US-Unternehmen in Deutschland nur eingeschränkt operieren kann. Dies sei eine Schutzmaßnahmen für die Taxibranche, kritisiert der Fahrdienst-Vermittler, der in Deutschland in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf vertreten ist. In all diesen Städten gehen Gerichte oder Behörden gegen Uber-Dienste vor.

Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-Anwendung (App) Fahrdienste an. Das Angebot UberBlack vermittelt Chauffeursdienste mit Mietwagen. Bei der Beschwerde geht es um diese beiden Dienste.

(dpa)


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