Umbrüche in Branchen: Gewerkschaften fordern neues Kurzarbeitergeld

Beschäftigte und Betriebe sollen bei grundlegenden Umbrüchen in einer Branche unterstütz werden. Deswegen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Einführung eines Transformationskurzarbeitergelds.
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Geldscheine und Mützen.Foto: iStock
Epoch Times22. April 2019

Die Gewerkschaften fordern eine neue Form des Kurzarbeitergelds, um Beschäftigte und Betriebe bei grundlegenden Umbrüchen in einer Branche zu unterstützen.

Ein sogenanntes Transformationskurzarbeitergeld solle „Kurzarbeit und Qualifizierung verknüpfen“, heißt es in einem Strategiepapier des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben) berichten.

Ziel sei es, Beschäftigung zu erhalten und gleichzeitig die Chance auf eine Weiterbeschäftigung nach einem Umbau eines Unternehmens zu eröffnen. Wie beim regulären Kurzarbeitergeld solle sich die Bundesagentur an den Kosten beteiligen.

Idee des Kurzarbeitergelds stammt von der IG Metall

Der Vorschlag ist Teil eines Zehn-Punkte-Programms, mit dem der DGB auf den erwarteten Strukturwandel in zahlreichen Branchen reagieren will. So stammt die Idee des neuen Kurzarbeitergelds von der IG Metall. Es soll vor allem die erwarteten Umbrüche in der Autoindustrie abfedern.

„Die Weiterbildung muss gestärkt werden, damit keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer im Strukturwandel abgehängt wird“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach den Funke-Zeitungen. Den Arbeitgebern müsse klar sein, dass dies ihre Wettbewerbsfähigkeit stärke.

Gesetzlicher Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Weiterbildung

Wichtigste Forderung der Gewerkschaften ist in diesem Zusammenhang nach wie vor ein gesetzliche Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Weiterbildung. „Für diejenigen, deren Arbeitsplätze durch den technologischen Wandel bedroht sind bzw. künftig wegfallen, braucht es ein Recht auf Weiterbildung und berufliche Neuorientierung“, heißt es in dem Papier.

Da die Förderung von Arbeitnehmern im Rahmen der Arbeitslosenversicherung bislang maßgeblich vom Arbeitgeber abhängig sei, brauche es eine Erweiterung, die auch das individuelle Recht der Beschäftigten stärke.

Betriebsräte sollen mehr Mitspracherecht erhalten

Nach Ansicht des DGB müssen Betriebsräte auch mehr Mitspracherechte bei Weiterbildung und Qualifizierung in Unternehmen bekommen. Es brauche ein „generelles Initiativrecht bei der Ein- und Durchführung der betrieblichen Berufsbildung“, heißt es in dem Papier.

„Die Betriebsparteien können als Expertinnen vor Ort am ehesten einschätzen, wie sich der Wandel im jeweiligen Betrieb konkret auswirkt“, kommentierte Buntenbach diese Forderung. Betriebsräte hätten auch das Vertrauen der Beschäftigten und könnten auch jene Beschäftigten erreichen, die weniger offen für Weiterbildung seien.

Das Strategiepapier will der DGB in die Beratungen zur „Nationalen Weiterbildungsstrategie“ einbringen, mit der Bundesregierung und Sozialpartner die veränderten Beschäftigungsbedingungen in der Wirtschaft bewältigen wollen. (dts)



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