Union will Babypause für Top-Manager ermöglichen

Bislang gelten Top-Manager nicht als Arbeitnehmer – und können damit keine Auszeit bei der Geburt eines Kindes oder für die Pflege der Eltern nehmen. Das soll sich ändern, meinen Mitglieder der Unions-Fraktion.
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Dorothee Bär (CSU), Staatsministerin für Digitalisierung, spricht bei einer Pressekonferenz.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa/dpa
Epoch Times5. Oktober 2020

Die Union will auch Top-Managern in Aktiengesellschaften den Weg zu einer Art Eltern- oder Pflegezeit öffnen.

Es ist wichtig, dass wir auch auf Vorstandsebene ermöglichen, eine Auszeit nach der Geburt eines Kindes oder zur Pflege Angehöriger zu nehmen“, sagte die Digitalministerin Dorothee Bär dem „Handelsblatt“ (Montag).

Auch aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt demnach Unterstützung. Eine Sprecherin Bärs betonte auf Anfrage, es gehe dabei nicht darum, dass Vorstände Elterngeld bekommen sollen, sondern darum, „das Mandat ruhen lassen zu können, ohne aus dem Vorstand ausscheiden zu müssen und ohne dass man in der Zeit Haftungsrisiken trägt“.

Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften kommen derzeit nicht in den Genuss der Regelungen für Eltern- oder Pflegezeit, weil sie rein rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Das stellt sie im Fall, dass sie eine Babypause machen wollen, vor ein Dilemma: Zwar können sie mit Zustimmung des Aufsichtsrates pausieren, doch sind sie dann weiter haftbar. Wollen sie dies verhindern, müssten sie das Mandat ganz abgeben.

Unionssprecher Luczak: „Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind antiquiert, familienfeindlich“

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte dem „Handelsblatt“, er unterstütze das Anliegen, dies zu ändern. „Denn die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind antiquiert, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in den Führungsetagen von Unternehmen gibt.“

„Wir brauchen sichtbare Vorbilder für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie“, forderte Bär. „Nur dann werden wir es schaffen, dass auch endlich mehr Frauen mit Kinderwunsch eine ambitionierte Karriere wagen.“ Wer Verantwortung im privaten Bereich übernehme, dürfe nicht im Berufsleben dafür bestraft werden.

Auf Elterngeld hätten viele Top-Manager ohnehin kaum Anspruch, denn die Leistung gibt es nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze: Mütter und Väter, die gemeinsam über mehr als 500.000 Euro verfügen, bekommen die staatliche Leistung nicht. Eine Reform von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, sieht eine Absenkung der Grenze auf 300.000 Euro vor. Für Alleinerziehende bleibt sie bei 250.000 Euro. (dpa)



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