5,5 Millionen Euro Geldbußen für Rügenwalder wegen verbotener Preisabsprachen

Gut 5,5 Millionen Euro – diese Geldbuße muss der Hersteller Rügenwalder und zwei Verantwortliche des Unternehmens für verbotene Preisabsprachen bezahlen. Das entschied heute das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Titelbild
Wurst (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times15. Januar 2018

In einem Verfahren um das sogenannte Wurstkartell verhängte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen den Hersteller Rügenwalder und zwei Verantwortliche des Unternehmens Geldbußen von insgesamt gut 5,5 Millionen Euro.

Laut Kartellsenat hatte das Unternehmen zwischen 2006 und 2009 mit anderen Firmen der Branche verbotene Preisabsprachen getroffen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Das Urteil wurde demnach bereits am Freitag gefällt.

Wegen illegaler Preisabsprachen hatte das Bundeskartellamt zwischen November 2013 und Juli 2014 insgesamt Geldbußen in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller und 33 Verantwortliche verhängt.

Dagegen hatten mehrere Hersteller vor dem Düsseldorfer Gericht Einspruch eingelegt. In zwei dieser Einspruchsverfahren steht den Angaben zufolge eine Entscheidung der Düsseldorfer Kartellrichter noch aus. Ein weiterer Verhandlungstag ist demnach für Mittwoch anberaumt. (afp)



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