Aeroflot darf Taillenumfang seiner Stewardessen nicht beschränken

Die russische Fluggesellschaft Aeroflot darf keinen bestimmten Taillenumfang für ihre Stewardessen festlegen – das entschied ein Moskauer Gericht.
Titelbild
Stewardessen von Aeroflot.Foto: MIGUEL MEDINA/AFP/Getty Images
Epoch Times6. September 2017

Ein Moskauer Gericht hat der russischen Fluggesellschaft Aeroflot untersagt, für ihre Stewardessen einen bestimmten Taillenumfang festzulegen.

Das Gemeindegericht verurteilte das Staatsunternehmen am Mittwoch zur Zahlung von je 5.000 Rubel (73 Euro) an zwei Flugbegleiterinnen, die gegen die Bestimmung des Aeroflot-Reglements aus dem Jahr 2011 geklagt hatten.

Demnach ist die Kleidergröße der Uniformen auf 48 beschränkt, was in den meisten europäischen Ländern der Größe 42 oder Large entspricht.

Das Gericht befand, dass die beiden Stewardessen „immaterielle Schäden“ erlitten. Es bezeichnete die Bestimmung jedoch nicht ausdrücklich als diskriminierend. Aeroflot zeigte sich denn auch „befriedigt“ über das Gerichtsurteil und kündigte an, das es seine internen Regeln überarbeiten werde. (afp)

 



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