Airberlin in der Krise: Was Flugkunden jetzt beachten sollten

Airberlin steckt in einer tiefen Krise. Flugausfälle, Verspätungen und Schadenersatzforderungen sind an der Tagesordnung. Wer trotzdem einen Flug bei der Airline bucht, sollte folgendes beachten...
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Eine Maschine von Airberlin (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times14. Juni 2017

Mitten in der Sommerreisezeit steckt die zweitgrößte deutsche Airline in einer tiefen Krise. Airberlin hat mit Flugausfällen, Verspätungen und zahlreichen Schadenersatzforderungen zu kämpfen. Kunden sollten daher einige Sachen beachten.

Wie sicher ist es, jetzt ein Airberlin-Ticket zu buchen?

Airberlin zufolge können Reisende „beruhigt“ buchen. Die Flüge seien sicher und operative Probleme seien behoben, erklärte eine Unternehmenssprecherin. Das Unternehmen verfüge demnach über ausreichend liquide Mittel, eine Insolvenz sei „kein Thema“ für die Airline.

Auch der Chef der Flugbegleitergewerkschaft Ufo sieht bereits gebuchte Airberlin-Tickets nicht in Gefahr. „Airberlin ist in Deutschland abgesichert“, sagte Nicoley Baublies dem Bayerischen Rundfunk. Demnach gebe es derzeit keinen Grund, die Fluggesellschaft zu meiden.

Welche Rechte haben Verbraucher, wenn ihre Airberlin-Flüge ausfallen oder verspätet sind?

Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Reisende beim kurzfristigen Ausfall von Flügen oder bei großen Verspätungen ab zwei Stunden. Fluggäste können ihre Rechte dann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.

Sie haben dabei nicht nur Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug, sondern auch auf eine Schadenersatzpauschale, je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.

Airberlin bietet seinen Kunden außerdem eine Alternative zu der von der EU vorgeschriebenen Pauschale an. Entscheiden sich Reisende für Fluggutscheine des Unternehmens, erhalten sie von Airberlin einen im Wert höheren Ausgleich, „bei einer Kompensation von 250 Euro etwa einen Gutschein in Höhe von 350 Euro“, sagte eine Sprecherin.

Was sollten Reisende bei Entschädigungsansprüchen beachten?

Wichtig ist es, die verfügbaren Informationen zu Ausfällen und Verspätungen sorgfältig zu dokumentieren. Das gilt auch für Mehrkosten, die dem Reisenden entstanden sind. Um Entschädigungsansprüche geltend zu machen, empfiehlt Airberlin seinen Kunden, das Onlineformular auf der Internetseite zu nutzen.

Die Fälle würden dann „so schnell wie möglich bearbeitet“. Wegen des erhöhten Beschwerdeaufkommens in den vergangenen Monaten, könne es demnach aber zu Verzögerungen kommen.

Die Fluggesellschaft rät ihren Kunden außerdem davon ab, Klageportale mit der Abwicklung von Ausgleichszahlungen zu beauftragen: „Kunden haben mehr davon, wenn sie sich mit ihren Entschädigungsansprüchen direkt an uns wenden.“ Fluggastrechte-Portale stecken demnach bis zu 30 Prozent der Kompensation selbst ein.

Wie sieht die Situation im Fall einer Insolvenz aus?

Bei einer Insolvenz wird es für einen Kunden, der seine Tickets direkt bei Airberlin gekauft und bezahlt hat, womöglich schwierig, an sein Geld zu kommen. Er wäre dann lediglich ein Gläubiger unter vielen. Nur wenn die Insolvenzmasse der Fluggesellschaft groß genug wäre, hätte er eine Chance, einen Ausgleich für sein Ticket zu bekommen.

Anders sieht es für diejenigen aus, die im Rahmen einer Pauschalreise mit Airberlin fliegen. Ihr Vertragspartner ist in der Regel der Reiseveranstalter, nicht die Airline. Dieser muss ihnen vor der ersten Zahlung einen Sicherungsschein aushändigen. Auf diese Weise ist die Reise im Fall einer Insolvenz abgesichert.

Was fordern Verbraucherschützer?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt von Airberlin eine „verbindliche Garantieerklärung“ darüber, dass der Flugplan eingehalten wird. Verbraucher dürften nicht im Unklaren über gebuchte und bezahlte Flüge gelassen werden. Es dürfe „keine weiteren bösen Überraschungen“ für Airberlin-Kunden geben. (afp)



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