Apple erlebt herben Rückschlag in US-Rechtsstreit um App Store – Klage lief seit 2011

Apple hat in einem jahrelangen Rechtsstreit in den USA um seinen App Store einen schweren Rückschlag erlitten. Das Oberste Gericht des Landes erklärte eine Verbraucherklage für zulässig, in der dem iPhone-Hersteller eine gesetzwidrige Verteuerung von Einkäufen aus dem Online-Laden vorgeworfen wird. 
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Rückschlag für Apple: Das Unternehmen verlor eine Klage wegen des App Stores. iPhone-Nutzer hatten geklagt. JOHANNES EISELE/AFP/Getty Images)
Epoch Times13. Mai 2019

Apple hat in einem jahrelangen Rechtsstreit in den USA um seinen App Store einen schweren Rückschlag erlitten. Das Oberste Gericht des Landes erklärte am Montag eine Verbraucherklage für zulässig, in der dem iPhone-Hersteller eine gesetzwidrige Verteuerung von Einkäufen aus dem Online-Laden für Mini-Software vorgeworfen wird.

Der Supreme Court verwies in seiner mit der knappen Mehrheit von fünf gegen vier Richterstimmen ergangenen Entscheidung den Fall zur weiteren Verhandlung an die unteren Instanzen zurück. Dabei machte das Gericht allerdings keine Vorgaben hinsichtlich der Entscheidung in der Sache. Seine Entscheidung bezog sich allein darauf, ob die Verbraucher zu der Klage überhaupt berechtigt sind.

Die bereits seit 2011 laufende Klage kommt von iPhone-Nutzern und bezieht sich auf die 30-prozentige Gebühr, die Apple von anderen App-Herstellern für den Verkauf jedes einzelnen ihrer Produkte auf dem Smartphone erhebt. Die Kläger argumentieren, dass diese Gebühr in Form überzogener Preise auf die Verbraucher gewälzt werde. Sie sehen darin einen Verstoß gegen das Kartellrecht, da iPhone-Nutzer diese Programme nur aus Apples App Store herunterladen können.

Apple hielt dagegen, dass die Verbraucher eine solche Klage nicht gegen den Konzern einreichen könnten – weil es nicht Apple sei, das den Verkaufspreis der betreffenden Apps festsetze, sondern deren Hersteller. Die Mehrheit der obersten Richter teilte diese Rechtsauffassung nun aber nicht. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die Klage deshalb zulässig ist, weil die Verbraucher diese Apps nicht bei deren Herstellern, sondern bei Apple einkaufen. (afp)



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