Arbeitgeber kritisieren ehebezogene Leistungen im Steuer- und Sozialrecht

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EuromünzenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. März 2017

In der Debatte um mehr Lohngerechtigkeit für Frauen stellen die Arbeitgeberverbände ehebezogene Leistungen im Steuer- und Sozialrecht infrage: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, das steuerliche Ehegattensplitting und die Hinterbliebenenversorgung setzten „Fehlanreize“ für die Berufstätigkeit vor allem von Frauen, heißt es in einem Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an den Bundestag, welches den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt. Die Leistungen hätten damit negative Wirkungen auch auf die Einkommenschancen von Frauen. Die Fehlanreize könnten dazu führen, dass ein Ehepartner, zumeist die Frau, gar nicht oder nur geringfügig berufstätig sei.

„Insgesamt 450.000 Frauen bleiben deshalb nach Studien dem Arbeitsmarkt fern“, erklärt der BDA. Die ehebezogenen Leistungen stammten aus einer anderen Zeit und müssten so „weiterentwickelt“ werden, dass die Fehlanreize verringert würden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dagegen üben die Arbeitgeber erneut Kritik an dem geplanten Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit für Frauen, das Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegt hatte. Eingriffe in die Tarifautonomie und neue Bürokratie leisteten keinen Beitrag, Karriere- und Erwerbsaussichten von Frauen zu verbessern. Ähnlich äußern sich die kommunalen Spitzenverbände. Sie fordern, die öffentlichen, tarifgebundenen Arbeitgeber von dem geplanten Entgeltgleichheitsgesetz ganz auszunehmen. Der Gesetzentwurf sei „insgesamt entbehrlich“ und nicht geeignet, eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu beseitigen, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Städtetags, des Landkreistags und des Städte- und Gemeindebundes an den Bundestag, das den Funke-Zeitungen vorliegt. Der Gesetzentwurf, den derzeit der Bundestag berät, sieht vor allem Auskunftsansprüche der Beschäftigten über die Entgeltstrukturen bei Männern und Frauen vor. (dts)



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