Arbeitsagentur gegen längeren Bezug von Arbeitslosengeld I

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Arbeitssuchende stehen vor der Bundesagentur für Arbeit.Foto: Martin Gerten/dpa
Epoch Times1. März 2019

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gegen den Vorschlag unter anderem der SPD, älteren Menschen länger das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I zu zahlen. „Das sehen wir skeptisch, denn es kann dazu führen, dass Betroffene länger arbeitslos bleiben“, sagte der Vorstandsvorsitzende Detlef Scheele der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das belegten Analysen unter anderem des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit.

Entscheidend sei, die Chancen für die Aufnahme einer Arbeit zu verbessern. „Wir müssen die Menschen möglichst schnell in möglichst auskömmlich bezahlte Stellen vermitteln“, so der BA-Chef weiter. Wenn das manchmal „mit ein bisschen Nachdruck“ passiere, sei „das auch okay“.

Er verwies auf Forschungsergebnisse des IAB, wonach eine lange Phase der Arbeitslosigkeit selbst eine Hürde für die Vermittlung in Arbeit sein kann. Dem Argument der SPD, dass die Lebensleistung langjähriger Beitragszahler belohnt werden müsse, stimmt Scheele allerdings durchaus zu. „Dass man sich darüber Gedanken macht, finde ich richtig“, sagte er.

Im Zweiten Sozialgesetzbuch, das unter anderem die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt, gebe es einen Punkt, „der wirklich auf den ersten Blick ungerecht ist: Ungleiches wird gleich behandelt“, so der BA-Chef.

Als Beispiel nannte Scheele, dass ein 40-Jähriger, der 20 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, den gleichen Hartz-IV-Regelsatz bekomme wie ein Jugendlicher, der noch nie gearbeitet hat – derzeit 424 Euro im Monat. „Es muss eine Möglichkeit geben, eine Lebensleistung auch zu würdigen“, sagte Scheele der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das habe etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

Er plädiert jedoch für eine andere Lösung als die SPD: Er will langjährigen Beitragszahlern einen steuerfinanzierten Zuschlag auf den Regelsatz zahlen, wenn sie in die Grundsicherung Hartz IV fallen. (dts)



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