Arbeitsmarktintegration: BDA und DGB kritisieren Behörden

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Flüchtlinge an einer AufnahmestelleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Oktober 2017

Arbeitgeber und Gewerkschaften appellieren an die Ausländerbehörden, die Arbeitssuche von Flüchtlingen nicht durch restriktive und überlange Verfahren zu behindern. „Gut funktionierende Ausländerbehörden sind das A und O bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt“, sagte Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), der „Welt am Sonntag“. Das gelte für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, aber auch für diejenigen, die nur geduldet seien.

Bisher laufe in der Praxis sehr viel falsch, kritisierte Clever: „Wenn Ausländerbehörden sich nicht koordinieren, nicht mit Arbeitgebern kommunizieren und Regeln unterschiedlich auslegen, haben Arbeitgeber zu wenig Rechtssicherheit. Teilweise empfinden Unternehmen die Arbeit der Ausländerbehörden vor Ort sogar als ein Hindernis, das die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erschwert.“, sagte der Arbeitgebervertreter der Zeitung. Behördenverfahren verzögern für Geflüchtete häufig die Suche nach Ausbildungsplätzen und Stellen oder verhindern sogar eine Einstellung. Flüchtlinge, die hierzulande nur geduldet sind, weil sie eigentlich ausreisen müssten, aber trotzdem bleiben dürfen, brauchen beispielsweise in jedem Einzelfall eine Erlaubnis der Behörde, eine Stelle anzunehmen. Im Extremfall kann es länger als einen Monat dauern, bis solche Erlaubnisse vorliegen – viele Arbeitgeber wollen nicht so lange warten. Clever forderte auch eine bessere Ausstattung der Behörden, damit Anträge zügig abgearbeitet werden. „Die Verwaltungsverfahren in den Ausländerbehörden dauern zu lange“, sagte Clever, der die Arbeitgeber auch im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vertritt. Man wisse, dass einige Behörden durch die Flüchtlingssituation am Limit arbeiteten. „Die Politik muss unbedingt den Behörden ausreichend fachliche und technische Ressourcen bereitstellen, sonst laufen die guten Regeln unseres Zuwanderungsrechts in der Praxis weitgehend ins Leere“, warnte Clever. Auch die Gewerkschaften fordern, insbesondere den geduldeten Flüchtlingen die Arbeitssuche nicht zusätzlich zu erschweren. „Eine Duldung ist kein Aufenthaltsstatus und die geduldete Person ist eigentlich ausreisepflichtig.“, sagte etwa Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstands beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Aber so lange nicht abgeschoben werden kann, müssen Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen trotzdem greifen. Dazu gehört auf jeden Fall, dass dieser Mensch Zugang zu Beschäftigung hat und Behörden das nicht zusätzlich erschweren. Schließlich hilft es niemandem, wenn der Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung sitzt, keinen Sprachkurs bekommt und nichts zu tun hat.“ Auch Buntenbach erkennt an, dass viele Ausländerbehörden derzeit überlastet seien. Die Gewerkschafterin forderte zudem, beim Umgang mit Geduldeten langfristig pragmatisch zu sein. Geduldete Flüchtlinge, die bereits ins Arbeitsleben integriert seien, sollten langfristig bleiben dürfen. „Wenn ein Geflüchteter zwei Jahre gearbeitet hat, ist die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft offensichtlich gelungen, und der Gesetzgeber sollte darauf verzichten, diesen Menschen abzuschieben“, sagte Buntenbach. „Deshalb sollte ein Geduldeter nach zwei Jahren in Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis als Erwerbstätiger bekommen. Davon würden die Betroffenen profitieren, aber auch die Arbeitgeber. Für Auszubildende gibt es eine solche Regelung bereits und es ist unsinnig, sie nicht auch auf andere Beschäftigte auszudehnen.“ (dts)



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