Autoteilehandel scheitert vor Europäischem Gerichtshof: Ersatzteile bleiben teuer

Unabhängige Ersatzteil-Hersteller können wegen fehlender Informationen den Auto-Werkstätten keine eigenen Produkt-Datenbanken anbieten. 
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Autohersteller sind erst ab 2020 verpflichtet, ihre Informationen zu Ersatzteilen so aufzubereiten, dass auch unabhängige Hersteller eigene Bestell-Datenbanken aufbauen können.Foto: iStock
Epoch Times19. September 2019

Erst ab September 2020 wird eine neue EU-Verordnung für schärferen Wettbewerb bei Auto-Ersatzteilen sorgen. Bis dahin sind Autohersteller nicht verpflichtet, ihre Informationen zu Ersatzteilen so aufzubereiten, dass auch unabhängige Hersteller eigene Bestell-Datenbanken aufbauen können, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-527/18)

Geklagt hatte der Gesamtverband Autoteilehandel gegen Kia. Der südkoreanische Hersteller stellt für seine Autos im Internet nur eingeschränkt Informationen über die jeweils passenden Ersatzteile zur Verfügung; eine elektronische Weiterverarbeitung dieser Daten ist nicht möglich. Unabhängige Ersatzteil-Hersteller können den Werkstätten daher keine eigenen Produkt-Datenbanken anbieten.

Die notwendigen Informationen gab Kia an einen externen Dienstleister, dessen Datenbank eine autobezogene Suche nur nach Kia-Originalersatzteilen ermöglicht. Der Gesamtverband Autoteilehandel sieht daher die unabhängigen Hersteller unzulässig benachteiligt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe legte den Streit dem EuGH vor.

Der entschied nun, dass EU-Recht bislang nicht verlangt, dass Autohersteller ihre Informationen zu Ersatzteilen in einer weiterverarbeitbaren Form bereitstellen. Dies sei erst durch eine neue Verordnung geplant, die im September 2020 in Kraft tritt. Inhaltlich biete aber auch die externe Originalteile-Datenbank keine Informationen, zu denen nicht auch unabhängige Hersteller und Werkstätten Zugang auf der Kia-Homepage hätten. (afp/sua)



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