BA-Chef Scheele lehnt Senkung des Arbeitslosenbeitrags ab

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Bundesagentur für ArbeitFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. Mai 2017

Trotz der Debatte über steigende Sozialbeiträge lehnt der neue Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, eine rasche Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags ab. In der Finanzmarktkrise habe die BA 18 Milliarden Euro Rücklagen plus fünf Milliarden Euro Bundeszuschuss gebraucht, um die Jahre 2008, 2009 und Anfang 2010 zu überstehen: „Jetzt haben wir gut elf Milliarden Euro Rücklagen, und ich fände es gut, wenn man sie uns ließe“, sagte Scheele, der seit April an der Spitze der Behörde steht, dem „Handelsblatt“. Eine „interventionsfähige Behörde“ sei wichtiger als eine Entlastung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kaum spüren würden.

Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, wie er der SPD vorschwebt, sieht der frühere Hamburger Sozialsenator skeptisch. „Im Augenblick ist es leider eher so, dass wir den Leuten hinterherlaufen und froh sind um jeden, der sich fortbildet“, sagte Scheele. Dennoch sei wichtig, dass die BA stärker präventiv aktiv werde und Beratung für Beschäftige über das ganze Arbeitsleben hinweg anbiete. Zu der von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz vorgeschlagenen Verlängerung des Arbeitslosengelds für Ältere, die sich qualifizieren, äußerte sich der Behördenchef ausweichend: „Wichtig ist, dass jeder, der sich fortbildet, auch schnell vermittelt wird. Sonst veraltet das Wissen.“ Von der Politik erwartet Scheele nach der Wahl weitere Vereinfachungen bei den Hartz-IV-Leistungen, etwa mehr Pauschalen und Bagatellgrenzen, damit die Jobcenter sich wieder intensiver um die Vermittlung kümmern können. „Hier könnten Bund und Länder rasch etwas für Langzeitarbeitslose tun, und es kostet nicht einmal Geld“, sagte der BA-Chef. Auch bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sieht er weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf. So seien trotz der 3+2-Regelung – Abschiebeschutz für eine dreijährige Ausbildung und eine zweijährige anschließende Beschäftigung – in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen Flüchtlinge abgeschoben worden, die einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, die Lehre aber noch nicht begonnen hatten. „Das ist Gift für das Vertrauen von Arbeitgebern. Der Abschiebeschutz sollte deshalb einheitlich schon mit dem Vertragsabschluss greifen“, sagte Scheele. „Und er sollte auch gelten, wenn jemand eine Fachschulausbildung anstrebt. Das wäre angesichts der Problematik in der Altenpflege nicht verkehrt.“ (dts)



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